Geballt gegen Diskriminierung & Gewalt
GESAMTSTRATEGIE
Mit der 2015 gestarteten Gesamtstrategie zu Fair Play, Gewaltprävention und Vielfalt intensiviert der Verband seine bisherigen Anstrengungen und entwickelt sie kontinuierlich weiter.
In Zuge dessen haben wir verschiedene Ansätze gewählt, um sowohl präventiv als auch interventiv agieren zu können und damit ein faires, respektvolles und gewaltfreies Miteinander im Fußball noch stärker fördern zu können. Unterstützt wird der NFV dabei insbesondere vom Landessportbund Niedersachsen. Im Rahmen des Projekts "Sport mit Courage" kooperieren die beiden niedersächsischen Sportorganisationen, um die gemeinsame Arbeit in diesem Bereich zu vertiefen und die bisherigen Initiativen weiter voranzutreiben.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Konzept, die Meilensteine, die umgesetzten Maßnahmen sowie über bestehende Unterstützungsangebote für Vereine zur Förderung eines respektvollen und fairen Miteinanders im Fußball.
KONZEPT
Auf Basis der Gewaltpräventionskonzepte des DFB und des WFV haben Wir in Kooperation mit dem LSB ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, um Gewalt und Diskriminierung in all ihren Formen wirksam entgegenzuwirken.
Kernbestandteile sind die Einrichtung einer zentralen Anlaufstellen | NFV sowie die Implementierung von Konfliktlotsen, an die sich Fußballinteressierte bei Vorfällen auf oder neben dem Spielfeld wenden können, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Ziel ist die Förderung von Fairplay, die frühzeitige Identifikation problematischer Entwicklungen sowie die sachgerechte Bearbeitung von Vorfällen.
Um eine einheitliche Kultur von Respekt und Akzeptanz zu etablieren, hat der Verband nicht nur eine klare Haltung in der Satzung und den Strukturen verankert, sondern setzt fortlaufend gezielte Maßnahmen in den Bereichen Spielbetrieb, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit um.
MEILENSTEINE
- Seit 2014 – Elektronischen Schiedsrichter Spielbericht zur Dokumentation von Vorkommnissen.
- Seit 2015 – Einführung Fair-Play-Tage und Ehrung fairste Geste des Monats auf Amateurfußballplätzen.
- Seit 2016 – Fair Play Liga (FPL) in allen Kreisen in Niedersachsen bei der G- und F-Jugend.
- Seit 2016 – Kooperation der „Die Waage Hannover“, die sich im Feld der sozialen Arbeit, der Mediation und der Methode des Täter-Opfer-Ausgleichs.
- Seit 2016 – Start Pilotprojekt „NFV SocceR(EFUGEE) Coach“.
- Seit 2020 – Gründung Anlaufstelle in Kooperation LSB in Rahmen Projekt "Sport mit Courage" zur Etablierung langfristige Beratungssystem bei Diskriminierung und Gewalt im Amateurfußball.
- Seit 2021 – Zertifikats-Ausbildung und Schaffung eines landesweiten Netzes regionaler NFV-Konfliktmanager.
- Seit 2022 – Kooperation DFB und NFV für das Projekt "Fußball verein(t) gegen Rassismus" zur Stärkung von Netzwerkarbeit, Prävention/Bildungsarbeit und Beschwerdemanagement.
- Seit 2023 – Gründung AG Gewalt Prävention zur Überprüfung und erarbeiten von Konzepten zur Gewaltprävention.
- Seit 2025 – Einführung Psychologisches Betreuungsangebot für Schiedsrichter*innen des NFV
Maßnahmen
Verankerung in die Satzung und Ordnung
§ 3 Satzung: Zweck und Aufgabe
- Der NFV ist parteipolitisch und religiös neutral. Er setzt sich aktiv gegen diskriminierende und menschenverachtende Einstellungen sowie jede Form von Gewalt ein, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
§ 22 (2) Spielordnung: Pflichten des Platzvereines Sicherheitskonzept für Vereine - Ordnerstellung
- Der Platzverein ist verantwortlich für die Ordnung auf dem Platz und muss eine ausreichende Anzahl an Ordnern stellen, um die Sicherheit während des Spiels zu gewährleisten.
Sportgerichtsbarkeit
Sportgerichte können folgende Strafbestimmungen in Bezug auf Gewalt sowie diskriminierendes und menschenverachtendes Verhalten aussprechen:
I. Jugendordnung
§ 24 a) Strafbestimmungen gegen Spieler
(1) Beleidigung: 1–4 Pflichtspiele
(2) Rohes Spiel: 1–6 Pflichtspiele
(3) Bedrohung: 2–6 Pflichtspiele
(4) Unsportlichkeit: 1–6 Pflichtspiele
(5) Tätlichkeiten gegen Gegner, Mitspieler, Teamoffizielle, Zuschauer oder sonstige Personen (leichtere Fälle während des Spiels, auf dem Weg zum/vom Spielfeld oder in der Kabine bis zum Verlassen der Sportanlage): 2–6 Pflichtspiele
(6) Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder Assistenten (leichtere Fälle während des Spiels, auf dem Weg zum/vom Spielfeld oder in der Kabine): 4–6 Pflichtspiele
(7) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten: 4–6 Pflichtspiele
§ 24 b) Strafbestimmungen gegen Vereine
(20) Vernachlässigung der Platzdisziplin / mangelhafter Schutz von Schiedsrichtern, Gegnern oder Verbandspersonen: bis 500 €
§ 24 c) Strafbestimmungen gegen Team-Offizielle und Funktionäre
(1) Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit: bis 250 €
(2) Unsportliches Verhalten: 1–8 Pflichtspiele Sperre und/oder bis 100 €
(3) Beleidigung: 1–8 Pflichtspiele Sperre und/oder bis 300 €
(4) Bedrohung: 2–8 Pflichtspiele Sperre und/oder bis 300 €
(6) Tätlichkeiten gegen Gegner, Mitspieler, Teamoffizielle, Zuschauer oder sonstige Personen (leichtere Fälle während des Spiels, auf dem Weg zum/vom Spielfeld oder in der Kabine): 3–8 Pflichtspiele Sperre und/oder bis 300 €
(7) Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder Assistenten (leichtere Fälle während des Spiels, auf dem Weg zum/vom Spielfeld oder in der Kabine): 6–8 Pflichtspiele Sperre und/oder bis 500 €
(8) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten: bis 250 €
II. Rechts- und Verfahrensordnung
§ 42 Strafbestimmungen gegen Vereine
(2) Vernachlässigung der Platzdisziplin / mangelhafter Schutz von Schiedsrichtern, Gegnern oder Verbandspersonen (schwere Fälle oder Wiederholung): bis 1.000 €, Platzsperre, Sperre bis 6 Monate oder Punkt-/Torabzug
(30) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten von Vereinsanhängern: bis 5.000 €
§ 43 Strafbestimmungen gegen Spieler
(2) Beleidigung: 1 Woche – 6 Monate Sperre
(3) Bedrohung: 2 Wochen – 6 Monate Sperre
(4) Unsportlichkeit: 1 Woche bis 6 Monate Sperre
(7) Tätlichkeiten jeder Art: 3 Wochen – 12 Monate Sperre, ggf. Antrag auf Ausschluss aus dem Verband
(13) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten: bis 1 Jahr Sperre, ggf. Antrag auf Ausschluss aus dem Verband
§ 44 Strafbestimmungen gegen Schiedsrichter
(2) Beleidigung: bis 50 € / in schweren Fällen bis 1 Jahr Sperre
(7) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten: bis 5.000 € / in schweren Fällen bis 1 Jahr Sperre
§ 45 Strafbestimmungen gegen Team-Offizielle und Funktionäre
(1) Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit: bis 1.000 €
(2) Unsportliches Verhalten: bis 300 € und/oder 1 Woche – 6 Monate
(3) Beleidigung: bis 500 € und/oder 1 Woche – 6 Monate Sperre
(4) Bedrohung: bis 500 € und/oder 2 Wochen – 6 Monate Sperre
(6) Tätlichkeiten gegen Gegner, Mitspieler, Teamoffizielle, Zuschauer oder sonstige Personen (leichtere Fälle): bis 500 € und/oder 3 Wochen – 12 Monate Sperre, ggf. Ausschlussantrag
(7) Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder Assistenten (leichtere Fälle): bis 1.000 € und/oder 6 Wochen – 12 Monate Sperre, ggf. Ausschlussantrag
(8) Diskriminierendes, menschenverachtendes oder verfassungsfeindliches Verhalten: bis 5.000 € und/oder bis 1 Jahr Sperre, ggf. Ausschlussantrag
§ 46 Bewährungsstrafe
(1) Sperren bis zu 12 Monaten können über 8 Wochen (Junioren: 4 Wochen) hinaus für den tatsächlichen Spielbetrieb zur Bewährung ausgesetzt werden.
(2) Bei Bewährung können Auflagen erteilt werden, z. B. Präventionsmaßnahmen, deren Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nachzuweisen ist.
Gremien
NFV-Präsidium:
Bei massiven oder wiederholten Gewalttaten wird in der Regel ein Verbandsausschlussverfahren eingeleitet – insbesondere dann, wenn Mitglieder durch ihr Verhalten schwerwiegende Verletzungen verursacht haben oder sich in gravierenden Fällen diskriminierend, menschenverachtend oder verfassungsfeindlich geäußert bzw. verhalten haben. Die Entscheidung über einen Ausschluss trifft das NFV-Präsidium. In der Regel betrifft dies Einzelpersonen und führt häufig zu mehrjährigen Sperren. Eine Wiederaufnahme in den Spielbetrieb ist üblicherweise an strenge Auflagen geknüpft.
Die AG „Gewaltprävention“:
Bestehet aus Mitgliedern des Präsidiums sowie Hauptamtliche Mitarbeiter. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit aktuellen Themen der Gewaltprävention und Antidiskriminierung, beraten zu Satzungsfragen und Verbandsänderungen und initiieren Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung.
Aktuelle AG Mitglieder:
- Jan Baßler (Direktor Geschäftsführer)
- Steffen Heyerhorst (Direktor Justiziar)
- Frank Schmidt (Vorsitzender Ausschuss für nachhaltige Verbandsentwicklung)
- Burkhard Walden (Vorsitzender Verbandsspielausschuss)
- Jens Grützmacher (Vorsitzender Bezirk Hannover)
- Marcus Olm (Beauftragter für Qualifizierung)
- Ahmet Elagöz (Beauftragter für Vielfalt und Teilhabe)
- Isabell Hartmann (Beauftragterin für Bereich der Nachhaltigkeit)
- Sebastian Ratzsch (Teamleiter Gesellschaftliche Verantwortung)
- Alain Nkem (Leiter Zentrale Anlaufstelle)
Zentrale Anlaufstelle - Gewalt-/Diskriminierungsvorfällen
Die zentrale Anlaufstelle ist für alle da, die einen Diskriminierungs- oder Gewaltvorfall auf und neben dem Fußballplatz erlebt bzw. melden wollen. Das Aufgabenprofil der zentralen Anlaufstelle umfasst:
- Die systematische Meldungserfassung
- Emotionale Unterstützung
- Kontaktherstellung zu den Konfliktbeteiligten sowie Kreis- und Bezirk verantwortlichen
- Vermittlung und Koordination geeignete Unterstützung und Qualifizierungsangebote
- Ggfls. Beratung des Sportgerichts im Hinblick auf Bewährungsauflagen
- Dokumentation und Nachbereitung
Für jegliche Beratungen gelten selbstverständlich die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten. Mehr Infos
NFV-Konfliktlots*innen
Die KonfliktlotsInnen des NFV stehen fußballbegeisterten Menschen in Niedersachsen als regionale Anlaufstelle zur Verfügung, wenn es zu Gewalt- oder Diskriminierungsvorfällen kommt. Sie begleiten und bearbeiten solche Fälle in enger Zusammenarbeit mit den NFV-Kreis- und Bezirksvertreter*innen sowie der zentralen Anlaufstelle. Dabei übernehmen sie folgende Aufgaben:
- Erstberatung und emotionale Unterstützung
- Neutrale Konfliktmoderation
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen
- Bedarfsorientierte Vermittlung von Qualifizierungsangebote im Themenbereich
- Begleitung risikobehafteter Spiele
Für jegliche Beratungen gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten. Mehr Infos
Anlaufstelle - Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Anlaufstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt kann für den Fall des Auftretens eines sexuellen Übergriffs im Verein, oder auch des entsprechenden Verdachtes, kontaktiert werden. Durch ihre personelle Besetzung bietet die Anlaufstelle im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise professionelle, in erster Linie rechtliche, Beratung an.
Für jegliche Beratungen gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten. Mehr Infos
Vertrauensperson - Geschlechtsangleichung (Transition)
Zum Zweck der Inklusion von Personen, die sich in der Phase einer Geschlechtsangleichung (Transitionsphase) befinden, hat der NFV spezifische Regelungen zur Spielberechtigung in § 5 seiner Spielordnung formuliert. Ebenso enthalten diese Ausführungen Informationen zum verbandsseitig bereitgestellten Angebot, den Gesamtprozess explizit im Hinblick auf die Spielberechtigung der betreffenden Personen durch eine Vertrauensperson zu begleiten.
Die Vertrauensperson ist insbesondere zuständig:
- Als erste und zentrale Ansprechperson während der gesamten Transitionsphase (Beginn der Geschlechtsangleichung bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung).
- Gemeinsame Antragstellung und Entgegennahme von Anträgen.
- Beschaffung und Prüfung notwendiger Nachweise (z. B. dgti-Ergänzungsausweis, medizinische Dokumente).
- Koordination der Rücksprachen mit der Verbandspassstelle.
- Erfassung der eingenommenen Medikamente.
- Festlegung des Transitionszeitpunkts in Absprache mit der betroffenen Person
Für jegliche Beratungen gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten. Mehr Infos
Fair Play-Tage »Fair bleiben, liebe Eltern!«
Die Fair Play-Tage, die jährlich vom DFB gemeinsam mit den Landesverbänden umgesetzt werden, verfolgen das Ziel, Fairness und respektvolles Miteinander im Fußball stärker ins Bewusstsein zu rücken. Dabei sollen nicht nur die Kinder, sondern auch Trainer, Vereine und Zuschauer motiviert werden, die Werte des Sports sichtbar zu leben.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative ist „Fair bleiben, liebe Eltern“. Mit dieser Aktion setzen der DFB und der NFV ein klares Zeichen für ein unterstützendes und respektvolles Verhalten von Eltern bei Jugendspielen. Sie sollen die jungen Talente, Trainerteams und Schiedsrichter positiv begleiten und damit zu einem fairen und wertschätzenden Umfeld beitragen.
Das Faltblatt und Plakat »Fair bleiben, liebe Eltern!« ist direkt über den Deutschen Fußball-Bund erhältlich. Mehr Infos
FairplayLiga im Kinderfußball
Bei den Bambini & F-Jugendlichen werden keine Meisterschaftsrunden ausgetragen. Stattdessen finden bei den U7- bis U9-Jährigen Kinderspieltage statt. Die drei Ziele: Spielfreude entfachen, Selbstvertrauen geben und Spielkompetenz entwickeln. Der zentrale Gedanke hinter den Kinderspieltagen ist der, dass alle Kinder dieselbe Spielzeit bekommen, sich auf Augenhöhe gegen Gleichstarke austoben und die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt gestellt wird. Das Markenzeichen der FairplayLiga sind drei einfache Regeln (Schiedsrichterregel, Trainerregel, Fanregel), die die geltenden Fußballregeln ergänzen . Mehr Infos
NFV Fairplay-Pokale
VGH-Fairness-Cup
- Dieser Pokal wurde 1992 vom NFV und dem Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband als Hermann-Neuberger-Cup ins Leben gerufen. Gesucht wurde erstmals die fairste Mannschaft Niedersachsens. Im ersten Jahr beschränkte sich der Wettbewerb auf Herrenmannschaften von der damaligen Bezirksklasse bis zu den niedersächsischen Teams auf DFB-Ebene. Inzwischen wurde die Fairness-Wertung bis auf sämtliche Kreisligen ausgedehnt, so dass heute rund 1000 Mannschaften beteiligt sind. Neuer Wettbewerbssponsor ist seit dem Jahr 2000 die VGH-Versicherung. Mehr Infos
AOK Fair-Play Cup
- Der Fair Play-Cup Niedersachsen wurde 1987 zum ersten Mal ausgeschrieben und wird seit vielen Jahrzehnten von unserem Partner der "AOK- Die Gesundheitskasse" unterstützt. Bei diesem NFV-Wettbewerb für C- und B-Junioren, die auf Bezirksebene spielen, geht es einmal nicht um Tore und Punkte. Untadeliger Sportsgeist und Zivilcourage sind gefordert, um die Fair Play-Botschaft transportieren zu können und beim Fair-Play-Cup Niedersachsen bestehen zu können. Mehr Infos
Fairplay-Auszeichnungen (Monats-/ Jahressieger*in)
NFV zeichnet seit 2016 einmal im Monat die fairste Geste aus, die sich auf und neben unseren Amateurfußballplätzen abspielen. Unter allen gemeldeten Fair Play-Gesten ermitteln die einzelnen DFB-Landesverbände darüber hinaus am Ende einer jeden Saison ihren jeweiligen Jahressieger und stellen mit ihm gleichzeitig ihren Nominierten für den Wettbewerb auf der Bundesebene. Der Bundessieger wird im Rahmen einer Ehrungsveranstaltung bekannt gegeben und mit der „Fair Play-Medaille und Urkunde“ ausgezeichnet. Den Jahressieger erwartet außerdem ein besonderes Erlebnis.
Über den folgenden Link zum Online-Formular können Sie vorbildliches faires Verhalten von Spielern, Trainer:innen, Betreuer:innen oder anderen Vereinsbeteiligten melden. Mehr Infos
Handshake-Ritual
Das Handshake-Ritual im NFV fördert den Respekt und die Fairness im Fußball. Vor und nach jedem Spiel kommen alle Beteiligten zusammen, um sich die Hand zu geben und ein Zeichen des fairen Wettbewerbs zu setzen.
Spielstopp
STOPP – Fünf Minuten Pause!
Seit der Spielzeit 2023/24 dürfen NFV-Schiedsrichter*innen bei wiederholt aggressivem Verhalten einer oder mehrerer Personen auf dem Sportgelände eine (fünfminütige) STOPP-Spielpause einsetzen (siehe Bild), um die Gemüter zu beruhigen. Legen dieselben oder auch andere Personen nach Wiederaufnahme des Spiels erneut aggressives Verhalten an den Tag, kann eine zweite Spielpause und zeitgleich „letzte Warnung“ durch die Spielleitung ausgerufen werden. Sollten sich die Gemüter nach wie vor nicht beruhigen und es kommt zu anhaltend aggressivem Verhalten, darf die Spielleitung die Partie abbrechen. Mehr Infos
Captains only
- Der Schiedsrichter*in kann das Protokoll jederzeit anwenden, insbesondere nach wichtigen Entscheidungen oder zur Vermeidung von Konfrontationen.
- Er signalisiert dies durch ein Handzeichen (Arme überkreuzt über dem Kopf, dann nach vorne ausgestreckt).
- Ein 4-Meter-Bereich um den Schiedsrichter ist ausschließlich dem Kapitän vorbehalten. Nur dieser darf diesen Bereich betreten und mit dem Schiedsrichter sprechen.
- Verstöße durch andere Spieler werden geahndet.
- Der Kapitän muss sich respektvoll verhalten.
- Der Schiedsrichter kann die Spielfortsetzung verzögern, damit der Kapitän die Entscheidung an sein Team weitergibt. Mehr Infos
Vorsperre
Ein Spieler, der des Feldes verwiesen wurde, ist bis zur Entscheidung der spielleitenden Stelle innerhalb von zwei Wochen automatisch vorgesperrt (nach §49 Abs. 1-6 SpO). Diese Regelung soll sicherstellen, dass unsportliches und menschenverachtendes Verhalten konsequent sanktioniert wird und die Integrität des Spiels gewahrt bleibt.
Fair-Play Fortbildung
Die Fair-Play-Fortbildung vermittelt praxisnahe Handlungsempfehlungen für Trainer, Spieler und Funktionäre, um mit kritischen Situationen im Sport angemessen umzugehen. Ziel ist es, die Werte Respekt, Fairness und Toleranz im sportlichen Umfeld zu stärken und langfristig zu verankern. Zudem wird die Teilnahme an der Fortbildung zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz anerkannt.
Psychologische Betreuung der Schiedsrichter*innen
Die psychologische Betreuung für Schiedsrichter*innen des NFV bietet vertrauliche und individuell zugeschnittene Unterstützung für Schiedsrichtern, die von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Dieses Angebot umfasst persönliche, telefonische oder digitale Beratungsmöglichkeiten, die darauf abzielen, in belastenden Phasen klinisch relevante Symptome zu vermeiden und die mentale Gesundheit zu fördern. Ergänzend dazu bietet der NFV im Rahmen der Schiedsrichter-Lehrabende eine Präsenzschulung zum Thema „Mentale Gesundheit“ an. Mehr Infos
Gewaltprävention „Coolnesstraining“
Dieses Workshop-Format zielt darauf ab, Teilnehmer*innen zu befähigen, Gewaltsituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Durch praxisnahe Methoden und interaktive Übungen wird das Bewusstsein für gewaltfreie Kommunikation und Konfliktlösung im Vereinsalltag gestärkt.
Pädagogisches Training: Gewappnet gegen Diskriminierung
Diese Fortbildung in Kooperation mit Zusammen1 richtet sich an Spieler- und Trainer*innen sowie Funktionäre, um Diskriminierungen im Fußball zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Die Teilnehmenden lernen innovative Methoden kennen, um das Thema Antidiskriminierung spielerisch in ihren Vereinsalltag zu integrieren und ihre Mitglieder im Umgang mit Diskriminierungen zu sensibilisieren. Zudem wird die Teilnahme an der Fortbildung zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz anerkannt.
Projekt „Fußball verein(t) gegen Rassismus“ (FVGR)
Der Aufbau eines kompetenten Netzwerks gegen Rassismus und Diskriminierung stellt den ständigen Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Akteur*innen aus Sport und Zivilgesellschaft sicher und kann positive Veränderungen in der Zivilgesellschaft bewirken, genau darauf Zielt dieses Projekt in Kooperation mit dem DFB und Eintracht Braunschweig als Trägerverein ab. Mehr Infos
Weitere Ziele:
- Prävention & Bildung Angebote entwickeln und implementieren
- Beschwerdemanagement optimieren
Projekt „Sport mit Courage“ (Smc) Geballt gegen Diskriminierung und Gewalt
Das Projekt „Sport mit Courage“ (Smc) in Kooperation mit dem Landessportbund Niedersachsen ist Teil des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) und wird durch das Bundesministerium des Innern, seit 2020 gefördert. Sport mit Courage fördert und unterstützt gezielt die Mitgliedsvereine und Sportbünde des Landessportbundes in ihrem Engagement für Toleranz, Vielfalt und Demokratie. Mehr Infos
Wietere Ziele:
- Demokratische Prozesse im Verein stärken
- Vorbildrolle des Sports und der Vereine fördern
- Vereine und Verbände im Umgang mit antidemokratischen und extremistischen Einstellungen unterstützen
- Präventions- & Interventionsarbeit leisten
Aktion: „Helden mit Pfeifen“
Mit dieser Initiative wollten wir Schiedsrichter*innen würdigen für ihren Einsatz, ihre Leidenschaft und ihre Geschichten. Gleichzeitig haben wir auch kritische Themen wie Respektlosigkeit gegenüber Unparteiischen und Unfairness thematisiert, die im Sport und auf dem Sportplatz keinen Platz haben. Mit „Helden mit Pfeife“ haben wir Aufmerksamkeit geschaffen und uns für mehr Respekt und Fairplay auf und neben dem Spielfeld eingesetzt.
Zusätzlich hatten Vereine in Niedersachsen und Bremen die Möglichkeit, ein Banner mit der Botschaft „Helden mit Pfeife: Ohne Schiri wär‘ hier gar nix los“ für ihren Sportplatz zu bestellen und so ein sichtbares Zeichen zu setzen. Mehr Infos
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