Kooperationen
Der Zusammenarbeit zwischen Sport- bzw. Fußballvereinen und Schulen kommt heutzutage enorme Bedeutung zu. Denn der veränderte Schullalltag mit der Einführung der Ganztagsschule, das heutige Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen, das mehr und mehr durch digitale Angebote oder Offerten von Fitnessstudios beeinflusst wird sowie der generelle demographische Wandel erschweren es den Amateurfußballvereinen stetig, ihre Trainings- und Spielangebote gefüllt zu bekommen. Daher ist das gemeinsame Wirken von Schule und Verein ein notwendiger Ansatz, um die Existenz des Amateur Fußballs langfristig zu sichern.
Hierfür bieten der NFV, der DFB sowie die Sportjugend im LSB Niedersachsen unterstützt vom Nds. Kultusministerium neben verschiedenen inhaltlichen Maßnahmen im Sinne der Aus- und Weiterbildung auch finanzielle und materielle Unterstützung. Während das Projekt "Gemeinsam am Ball" nachstehend näher erläutert wird, finden Sie die Angebote des Sportjugend hier.
Schule und Verein: Gemeinsam am Ball
Wichtig ist, dass im Sinne einer ersten Kontaktaufnahme Schulen und Vereine aufeinander zugehen – egal, wer dabei die Initiative ergreift. Falls Ihr/e Kindergarten/Schule bzw. Ihr Verein bisher keine Kooperation hat, zögern Sie nicht, einfach mal bei Vereinen bzw. Schulen/Kindergärten in Ihrer Nähe nachzufragen. Denn das Interesse für eine Zusammenarbeit besteht oft, es muss lediglich der erste
Schritt gemacht werden. Alle uns gemeldeten Kooperationen werden mit attraktiven
Materialpaketen belohnt.
Folgende Kooperationsmodelle stehen zur Auswahl:
- Die Fußball-AG muss ganzjährig, also über das gesamte Schuljahr hinweg durchgeführt werden.
- Die AG muss mindestens einmal pro Woche als Trainingseinheit angeboten werden (keine Kurse oder Schnuppertage).
- Die regelmäßige Mindestzahl an Teilnehmer*innen beträgt zehn Kinder.
- Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schüler*innen einer Schule handeln. Die Kooperationsmaßnahme darf kein Ersatz für Sportunterricht/ andere Arbeitsgemeinschaften der Schule sein. Es darf sich auch nicht um die einfache Integration der Teilnehmer*innen bestehende Vereinstrainingsgruppen handeln.
- Inhaltlich muss natürlich das Thema „Fußball“ im Mittelpunkt der Maßnahme stehen.
- Der Leiter der Gruppe, also der Vereinsvertreter muss im Besitz einer gültigen Übungsleiter-Lizenz sein. Darüber hinaus werden auch Junior-Coach und DFB-Teamleiterzertifikate akzeptiert.
Die Kooperation wird vom DFB mit einem "Starter-Paket" für die Schule und einem "Dankeschön-Paket" für den Verein unterstützt. Weitere Infos und den Download des Kooperationsvertrags finden Sie hier.
- Die Mädchen-Fußball-AG muss ganzjährig, also über das gesamte Schuljahr hinweg durchgeführt werden.
- Die AG muss mindestens einmal pro Woche als Trainingseinheit angeboten werden (keine Kurse oder Schnuppertage).
- Die regelmäßige Mindestzahl an Teilnehmerinnen beträgt acht Mädchen.
- Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schülerinnen und Schüler einer Schule handeln. Die Kooperationsmaßnahme darf kein Ersatz für Sportunterricht / andere Arbeitsgemeinschaften der Schule sein. Es darf sich auch nicht um die einfache Integration der Teilnehmerinnen in bestehende Vereinstrainingsgruppen handeln.
- Inhaltlich muss natürlich das Thema „Fußball“ im Mittelpunkt der Maßnahme stehen.
- Der Leiter der Gruppe, also der Vereinsvertreter muss im Besitz einer gültigen Übungsleiter-Lizenz sein. Darüber hinaus werden auch Junior-Coach und DFB-Teamleiter-Zertifikate akzeptiert.
Die Kooperation wird vom DFB mit einem "Starter-Paket" sowie einem Mini-Tor-Set für die Schule und einem "Dankeschön-Paket" für den Verein unterstützt. Weitere Infos und den Download des Kooperationsvertrags finden Sie hier.
Mitmachen bzw. bewerben können sich ausschließlich Grundschulen und gemeinnützige (Fußball-)Vereine in Deutschland.
- Der SHT wird gemeinsam als Kooperationsevent durchgeführt und findet idealerweise auf dem Sportplatz des Fußballvereins statt. Ersatzweise können die Veranstaltungen auch auf dem Schulgelände, dem Sportplatz der Schule oder in geeigneten Sporthallen ausgetragen werden.
- Im Mittelpunkt des SHT steht ein Fußballturnier für die Kinder der Grundschule. Dies kann als Klassenturnier, aber auch in anderen Formen durchgeführt werden. Daneben ist ein Rahmenprogramm vorgesehen, das die Kinder sinnvoll und abwechslungsreich beschäftigt. Verbindlich angeboten werden muss das DFB-Fußball-Abzeichen oder das DFB-Paule-Schnupper-Abzeichen sowie eine Mitmachstation zur Wahrung des Andenkens an Sepp Herberger. Das Material für die Durchführung des DFB-Fußball-Abzeichens oder das DFB-Paule-Schnupper-Abzeichen wird vom DFB gestellt, muss aber separat über die Homepage fussballabzeichen.de bestellt werden. Das Material zur Mitmachstation für Sepp Herberger wird im Materialpaket für den SHT automatisch mitversendet. Optional können weitere Programmpunkte das Rahmenprogramm ergänzen. Alle Informationen zum Veranstaltungstag finden sich in einer Organisationsbroschüre wieder, die im Materialpaket enthalten ist und auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.
- Idealerweise nutzt der kooperierende Verein beim SHT die Möglichkeit, sich mit seinen Angeboten, z.B. im Rahmenprogramm oder bei der Siegerehrung, zu präsentieren.
- Im Sinne eines zusätzlichen Anreizes unterstützt die DFB-Stiftung Sepp Herberger jedes Schuljahr die ersten 200 gemeinnützigen (Fußball-)Vereine, die eine gemeinsame Veranstaltung mit einer Grundschule angemeldet haben. Nach erfolgreicher Durchführung und Abschluss des DFB-Fußball-Abzeichens / DFB-Paule-Schnupper-Abzeichens erhält der Verein eine finanzielle Unterstützung durch die DFB-Stiftung Sepp Herberger in Höhe von 200,- EUR. Als Nachweis für die Gemeinnützigkeit ist die Zusendung eines aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids durch den Verein erforderlich.
Jede Veranstaltung wird vom DFB mit einem "Materialpaket" sowie die ersten 200 eingereichten Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr nach erfolgreicher Durchführung mit 200€ durch die DFB-Stiftung Sepp-Herberger unterstützt. Weitere Infos und den Download des Kooperationsvertrags finden Sie hier.