Ausländische Spieler und internationaler Vereinswechsel
Die FIFA schreibt für alle Spieler (ab dem 10. Lebensjahr), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie in Deutschland geboren wurden) und erstmalig eine Spielerlaubnis im Bundesgebiet beantragen sowie für Spieler – unabhängig von ihrer Nationalität – die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, die Beantragung des internationalen Freigabescheines vor (FIFA Regulations on the Status und Transfer of Players - "FIFA RSTP").
Für die Antragstellung in DFBnet-Modul Antragstellung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
- Ausweisdokument mit Lichtbild
- Bei Junioren und Juniorinnen zwischen dem vollendeten 10. und 18. Lebensjahr: Meldebescheinigung der Familie
Wenn alle Unterlagen zur Beantragung der Spielerlaubnis vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren vom NFV über den DFB eingeleitet werden. Der DFB fordert dabei die Freigabe des abgebenden Nationalverbandes an.
Auch Spieler (inklusive Junioren und Juniorinnnen ab dem 10. Lebensjahr), die keinem Verein im Ausland angehört haben, erhalten erst nach Freigabe durch den DFB eine Spielerlaubnis.