Ausländische Spieler und internationaler Vereinswechsel

Die FIFA schreibt für alle Spieler (ab dem 10. Lebensjahr) die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie in Deutschland geboren wurden) und erstmalig eineSpielerlaubnis im Bundesgebiet beantragen sowie für Spieler – unabhängig von ihrer Nationalität – die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, die Beantragung des internationalen Freigabescheines vor.

Für die Antragstellung in DFBnet Pass-Online sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Bei Junioren und Juniorinnen zwischen dem vollendeten 10. und 18. Lebensjahr: Meldebescheinigung der Familie

Für einige Länder müssen gesonderte Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden. Fehlen diese Unterlagen bzw. die Angaben bei der Antragsstellung, muss der Antrag von der NFV-Passstelle zurückgegeben werden. Eine tabellarische Übersicht findet ihr in den Downloads.

Wenn alle Unterlagen zur Beantragung der Spielerlaubnis vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren vom NFV über den DFB eingeleitet werden. Der DFB fordert dabei die Freigabe des abgebenden Nationalverbandes an (auch bei der Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis).

Auch Spieler (inklusive Junioren und Juniorinnnen ab dem 10. Lebensjahr), die keinem Verein im Ausland angehört haben, erhalten erst mit Freigabe durch den Deutschen Fußballbund eine "vorläufige sofortige Spielerlaubnis".

Sollte jedoch der abgebende Nationalverband Einwände gegen eine Erteilung einer Spielerlaubnis innerhalb eines Jahres schriftlich an den DFB/NFV richten, kann die erteilte Spielerlaubnis von der NFV-Passstelle zurückgezogen werden.

Bei Spielern, die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, wird die Spielerlaubnis grundsätzlich erst nach Eingang des internationalen Freigabescheins erteilt.

Eine vorläufige Spielerlaubnis kann auch bei einem internationalen Vereinswechsl dann erteilt werden, wenn der abgebende Nationalverband nicht innerhalb von 7 Tagen nach Anfrage durch den DFB antwortet.

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