Torsicherung
Versetzbare Tore müssen verankert werden!
Was ist zu beachten?
Die Gemeinde-Unfall-Verbände (GUV) schreiben bei versetzbaren Toren Verankerungen vor. Die Vorschrift DIN EN 748 regelt die Sicherheitsstandards. Die Sportgerätehersteller und Händler empfehlen, bei der Verankerung der Tore Bodenhülsen mit entsprechendem Adapter oder flexibel einsetzbare Einzelgewichte, Gewichtsrollen, Erd- oder Spannanker. Dabei gibt es Antikippvorrichtungen in verschiedenen Gewichtsklassen.
Achtung:
Die beweglichen Tore sind nicht nur im Spielbetrieb gegen Umfallen zu sichern, sondern auch dann, wenn sie abseits vom Platz stehen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass versetzbare Tore mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden, der auf die Gefahr des Kippens und auf das Verbot des Kletterns hinweist!
Diese Aufkleber versenden die Firmen Sport Böckmann und Sport Schäper kostenlos. Bestellt werden können sie per E-Mail an
info(at)sport-boeckmann.de, Telefon 05494-98880
oder
info(at)sportschaeper.de, Telefon 02534-621710
Diese Firmen beantworten selbstverständlich auch Fragen zur Absicherung der versetzbaren Tore. NFV-Direktorund Jurist Steffen Heyerhorst betont, dass bei Nichtbeachtung der Vorschriften, sowohl die Vereinsführung als auch die Trainer und die für die Platzsicherheit verantwortlichen Personen zivil- und strafrechtlich in der persönlichen Haftung stehen. (vgl. Bericht NFV-Journal Sep. 2010, S. 13)