Sportversicherung
Für alle ehrenamtlichen Funktionsträger des NFV, die Schiedsrichter, Auswahlspieler sowie hauptamtlichen Mitarbeiter besteht bei der VGH die sog. PKW-Einsatzversicherung.
Hier finden Sie alles zum Thema Schadenanzeigen, Anträge, Merkblätter und Versicherungsinfos und das rund um die Uhr.
Alle Vereine beim Niedersächsischen Fußballverband e.V. sind mit ihren Mitgliedern über den ARAG Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe Niedersachsen bei der ARAG versichert.
Der Versicherungsschutz umfasst
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Umweltschadenversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- D&O-Versicherung
Wichtige Informationen und das Merkblatt zur Sportversicherung mit allen Vertragsinhalten sind unten im Downloadbereich zu finden.
Die ARAG bietet darüber hinaus sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Zum Beispiel
- Kfz-Zusatzversicherung
- Reiseversicherung
- Nichtmitgliederversicherung
- CyberSchutz für Sportvereine
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Sport-Vereinsschutz
- Gebäudeversicherung
Damit können Sie die Grundabsicherung der Sporthilfe Niedersachsen individuell für Ihren Verein erweitern.
Haben Sie Fragen?
Die ARAG informiert Sie gerne:
Versicherungsbüro bei der Sporthilfe Niedersachsen
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Telefon: 0511 647200-0
E-Mail: vsbhannover(at)ARAG-Sport.de
ARAG Sport-Newsletter: Kostenlos anmelden und nichts verpassen!
Erfahren Sie im ARAG Sport-Newsletter stets das Neueste zu den verschiedenen Versicherungen speziell für Vereine und Verbände. Dazu nützliche Rechtstipps und Gerichtsurteile sowie aktuelle Praxisfälle. Lassen Sie sich diesen Wissensvorsprung nicht entgehen!
Meldung von Sportunfällen
Bitte melden Sie Sportunfälle von volljährigen Spieler/innen (Ü18-Spieler/innen) mit dem entsprechenden Schadenmeldeformular so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung.
Schadenfälle können Sie direkt online melden
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Die ARAG bearbeitet Ihre Meldung schneller – die digitale Erfassung und der Versand der Daten über das Internet spart Zeit. Und Sie sparen auch noch das Porto!
- Die ARAG informiert nach einer Schadenmeldung umgehend per E-Mail und teilt eine Schadennummer mit.
- Bequem für Sie! Die Onlineformulare sind dynamisch aufgebaut: Einmal eingegebene Daten werden an entsprechenden Stellen übernommen und müssen nicht doppelt ausgefüllt werden
Hier geht es zu den Online-Formularen der ARAG:
Einen anderen Schaden können Sie unter 0511 647200-0 an das Versicherungsbüro melden oder schreiben Sie eine Mail an vsbhannover@ARAG-Sport.de
Der Sportversicherungsvertrag im genauen Wortlaut sowie ein Kurzmerkblatt stehen unten zum Herunterladen bereit.
Bei Spieler/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also bei Kindern und Jugendlichen, besteht der Unfallversicherungsschutz über den Kommunalen Schadenausgleich und die Sporthilfe Niedersachsen. Die Unfallschadenmeldung muss bei einem Sportunfall von Kindern und Jugendlichen daher gegenüber dem Kommunalen Schadenausgleich Hannover, Marienstraße 11, 30171 Hannover abgegeben werden. Ausnahme: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nach einem Unfall nicht erst ab, welche Folgen sich hieraus ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen.
Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12 – 15 Monate nach dem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.
Behandlungskosten
Die im Zusammenhang mit Sportunfällen im Amateurbereich (gleich welcher Sportart) entstehenden Behandlungskosten werden durch die private bzw. gesetzliche Krankenversicherung getragen. Zuzahlungspflichtige Kosten oder Zuzahlungen für die Haushaltshilfe (die Spieler/innen im Rahmen der Behandlung entstehen) sind durch den Verunfallten selbst zu tragen. Eine Erstattung solcher Kosten ist in dem Grundschutz des bestehenden Sportversicherungsvertrages nicht enthalten und kann nicht erfolgen.
Für alle ehrenamtlichen Funktionsträger des NFV, die Schiedsrichter, Auswahlspieler sowie hauptamtlichen Mitarbeiter besteht bei der VGH die sog. PKW-Einsatzversicherung.
Hierbei handelt es sich um eine Art „Kaskoversicherung“ für Unfallschäden, die an versicherten Fahrzeugen entstehen. Zur Übersicht über den Versicherungsschutz steht unten eine zweiseitige Übersicht als Download bereit, aus der sich der aktuelle Versicherungsumfang ablesen lässt.
Im Falle eines Schadens ist das unten bereitgestellte Formular zu verwenden, mit welchem der Schaden direkt an die VGH gemeldet werden kann.