Ausbildungsentschädigung / Transferrechner

Der NFV-Transferrechner

Wichtig: Das Freikaufen eines Spielers ist nur in der Wechselperiode I im Sommer (01.07. bis 31.08.) möglich. Im Winter (Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)) ist kein Freikaufen möglich! (siehe dazu § 7 Abs. 2.1 und 2.2 der NFV-Spielordnung sowie § 7 Abs. 2 der NFV-Jugendordnung)

Bitte wählen Sie aus der Liste die Altersklasse aus, für die eine Ausbildungs- und Förderentschädigung berechnet werden soll:

Ausbildungsentschädigung

Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Wechselperiode I) sind sie festgeschrieben.

Die Freigabe kann ausschließlich bei einer Abmeldung bis zum 30. Juni und Antragseingang bis 31. August »erkauft« werden. In allen anderen Fällen – also auch bei Vereinswechseln im Winter (Wechselperiode II) – muss der abgebende Verein dem Wechsel zustimmen, wenn eine Spielerlaubnis mit verkürzter Wartefrist erteilt werden soll.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des aufnehmenden und abgebenden Vereins. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai gilt die Spielklasse der neuen Saison. Zur Höhe der Entschädigung für die einzelnen Spielklassen siehe Tabelle.

 

Downloads

Ansprechpartner

Tomasz Zelazinski
Team Spielerlaubnis
Steffen Viet
Team Spielerlaubnis