Ausbildungsentschädigung / Transferrechner

Der NFV-Transferrechner
Ausbildungsentschädigung
Die Freigabe kann ausschließlich bei einer Abmeldung bis zum 30. Juni und Antragseingang bis 31. August »erkauft« werden. In allen anderen Fällen – also auch bei Vereinswechseln im Winter (Wechselperiode II) – muss der abgebende Verein dem Wechsel zustimmen, wenn eine Spielerlaubnis mit verkürzter Wartefrist erteilt werden soll.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des aufnehmenden und abgebenden Vereins. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai gilt die Spielklasse der neuen Saison. Zur Höhe der Entschädigung für die einzelnen Spielklassen siehe Tabelle.
Downloads
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Herren
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Frauen
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Junioren
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Juniorinnen
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