Ausbildungsentschädigung / Transferrechner
Der NFV-Transferrechner
Ausbildungsentschädigung
Die Freigabe kann ausschließlich bei einer Abmeldung bis zum 30. Juni und Antragseingang bis 31. August »erkauft« werden. In allen anderen Fällen – also auch bei Vereinswechseln im Winter (Wechselperiode II) – muss der abgebende Verein dem Wechsel zustimmen, wenn eine Spielerlaubnis mit verkürzter Wartefrist erteilt werden soll.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des aufnehmenden und abgebenden Vereins. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai gilt die Spielklasse der neuen Saison. Soweit es auf die Jugend-Altersklassen bzw. auf den Wechsel aus der Jugend zu den Erwachsenen ankommt, gilt ebenfalls ab dem 1. Mai die Zugehörigkeit der neuen Saison. Zur Höhe der Entschädigung für die einzelnen Spielklassen: siehe Tabellen in § 7 Spielordnung (Herren und Frauen) bzw. § 7 Jugendordnung (Junioren und Juniorinnen).
Downloads
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Herren
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Junioren
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Frauen
- Berechnungstabelle der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim Vereinswechsel von Juniorinnen