Fusionen
Zwei oder mehrere Vereine können sich auf verschiedenen Wegen zusammenschließen. Dafür kommt beispielsweise die "vereinsrechtliche Fusion", aber auch die "unwandlungsrechtliche Verschmelzung" in Betracht. Häufig schließen sich auch nur die fachgleichen Abteilungen ("Fußballsparten") von zwei oder mehreren Vereinen zusammen, in dem sie auf einen der bestehenden oder einen neu gegründeten Verein übertragen werden.
Erfolgt ein solcher Zusammenschluss, ergeben sich daraus auch folgen für die Fortsetzung des Spielbetriebes durch den "neuen" Verein, der durch die Fusion/Verschmelzung/Übertragung entstanden ist. Die zentrale Vorschrift dafür im NFV-Verbandsrecht ist § 18b Spielordnung.
Informationen und Text-Muster haben wir in den Downloads zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis: Insbesondere bei der Variante "umwandlungsrechtliche Verschmelzung" sind Notar-Verträge erforderlich. Die Notare verwenden üblicherweise eigene Vertragsmuster, die üblicherweise über die hier bereitgestellten hinausgehen. Diese werden selbstverständlich anerkannt. Eine spieltechnische Umsetzung kann jedoch immer nur zum Beginn eines neuen Spieljahres erfolgen, auch wenn der Notar-Vertrag einen anderen Stichtag als den "01.07." vorsehen sollte.
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