Sporthilfe
Die Sporthilfe Niedersachsen ist das gemeinsame Sozialwerk des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) und des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. (NFV). Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Sporthilfe Niedersachsen ist der Vizepräsident des LSB, André Kwiatkowski. Weiteres Mitglied ist der Vizepräsident des NFV, Herr August-Wilhelm Winsmann.
Unveränderte Hauptaufgabe der Sporthilfe ist die Betreuung und Weiterentwicklung des Sportversicherungsvertrages, den LSB und NFV als Rahmenvertrag für alle seine Mitglieder mit der ARAG-Versicherung abgeschlossen haben. Der Sportversicherungsvertrag bietet den einzelnen Mitgliedern der niedersächsischen Sportvereine und den Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden als juristische Personen eine Grundabsicherung in den Bereichen der Unfall-, Haftpflicht-, Umwelt-Haftpflicht-, Vermögensschaden-Haftpflicht,- Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. Alle weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag finden Sie hier auf unserer Internetseite.
Kinder und Jugendliche unterstehen im Unfallbereich dem Schutz des Kommunalen Schadenausgleiches. Da dort keine Leistungen für Zahn-, Brillen- und Hörgeräteschäden übernommen werden, und die Kinder und Jugendlichen gegenüber den Erwachsenen nicht benachteiligt werden sollen, leistet hier die Sporthilfe Niedersachsen analog zu den für die Erwachsenen geltenden Versicherungsbedingungen des Sportversicherungsvertrages.
Die Sporthilfe Niedersachsen kann Verletzten, die durch einen Sportunfall oder in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch einen Unglücksfall anlässlich der satzungsgemäßen Vereins- oder Verbandstätigkeit in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, eine Beihilfe gewähren. Beihilfeanträge (das entsprechende Formular kann nebenstehend heruntergeladen werden) sind über den Verein an die Sporthilfe Niedersachsen in der Geschäftsstelle des LSB zu richten.
Weiterhin führt die Sporthilfe zu Weihnachten umfangreiche Aktionen durch:
- Sportler, die sich aufgrund einer Sportverletzung über die Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, erhalten ein Geschenk.
- Sportler, die durch eine Sportverletzung eine dauerhafte schwerwiegende Invalidität davongetragen haben, erhalten ein Buch aus der Olympischen Sportbibliothek.
- Kinder und Jugendliche, deren Vater oder Mutter bei einem Sportunfall ums Leben gekommen sind, erhalten drei Jahre lang ein Geldgeschenk.
Für weitere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin der Sporthilfe Niedersachsen, Frau Sabine Tönnies, die Sie unter der Telefon-Nr. 0511/1268-140 oder per E-Mail unter stoennies@lsb-niedersachsen.de beim LandesSportBund Niedersachsen e.V., Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover erreichen.