Kunstrasen / Mikroplastik

Die angedachte Mikroplastik-Einschränkung in der EU beschäftigt zahlreiche Mitgliedsvereine des NFV, die mit ihren Kunstrasenplätzen betroffen sein könnten. Wie sieht der aktuelle Stand aus? Was wären mögliche Auswirkungen? Was müssen Vereine jetzt wissen und beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir Ihnen hier als FAQ zusammengestellt.

Darüber hinaus sind auch die FAQ des Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) lesenswert, die Sie hier finden.

Ein gemeinsames Faktenpapier von DOSB und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) zum Thema "Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport" finden Sie hier.

In der offiziellen Mitteilung des DFB heißt es hierzu:

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sowie seine Regional- und Landesverbände fordern im Zuge der angedachten Mikroplastik-Einschränkung in der Europäischen Union (EU) und mit Blick auf die möglichen Auswirkungen für zahlreiche Amateurvereine mit Kunstrasenplätzen mehr Klarheit und einen stärkeren Blick auf die Belange des Sports.

Als Mitglied einer vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geleiteten Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft bekennt sich der DFB dazu, dass Sportanlagen möglichst umweltfreundlich betrieben werden. Gleichzeitig müssen der Sportbetrieb sowie die wirtschaftliche Situation der betroffenen Vereine bestmöglich berücksichtigt werden. Dazu gehören ein Bestandsschutz und umfassende Übergangsregelungen für im Betrieb befindliche Plätze, die vom möglichen Verbot von Plastik-Einstreumaterial betroffen wären. Eine möglichst kostenneutrale Lösung für die Vereine und Kommunen wäre zu gewährleisten.

Nach einem Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der im März 2019 bei der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, soll die Verwendung von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird, deutlich eingeschränkt werden. Insbesondere empfiehlt die ECHA, künftig Kunststoffgranulate zur Verwendung in Kunststoffrasensystemen zu verbieten. Dies würde im Fußball tausende von Kunstrasenplätzen in Deutschland betreffen.

Der nun entstandenen Verunsicherung bei den Vereinen ist so schnell und gezielt wie möglich entgegenzuwirken. So geht es keineswegs um ein generelles Verbot von Kunstrasenspielfeldern. Geprüft wird vielmehr, inwieweit Befüllmaterial mit Bestandteilen aus Mikroplastik nur noch eingeschränkt genutzt werden kann oder nicht mehr erlaubt sein wird. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in einer öffentlichen Mitteilung klargestellt, dass nicht der Kunstrasen selbst im Fokus stehe, sondern nur das Granulat. Ob die ECHA der EU-Kommission tatsächlich ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird, steht noch nicht definitiv fest. Mit einer Entscheidung darüber ist nicht vor Anfang 2020 zu rechnen.

Kunstrasenplätze, die teilweise schon jetzt ohne Befüllung oder mit Alternativen wie Kork auskommen, stellen insbesondere für den Fußball eine wichtige Rolle dar. Sie erlauben eine deutlich intensivere Nutzung als Naturrasen- oder Tennenplätze. Vor allem in Ballungsräumen, wo Vereine nach wie vor großen Zulauf an Kindern und Jugendlichen haben, sorgen sie dafür, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb überhaupt durchgeführt werden kann. Der DFB will die gewichtigen Argumente des Sports ebenso wie die UEFA im aktuellen EU-Anhörungsverfahren deutlich machen.

Erwin Bugar, zuständiger DFB-Vizepräsident für Sportstätten und Umweltfragen, sagt: „Aktuell befinden wir uns in einer sehr frühen Phase der Meinungsbildung, in der leider nicht überall ausreichend differenziert wird. Wir beschäftigen uns seit geraumer Zeit sehr intensiv mit dem Thema und denkbaren Auswirkungen. Klar ist: Möglichst lange Übergangszeiten sind im Sinne hunderttausender Amateurfußballer und -fußballerinnen unerlässlich, um den Sportbetrieb nicht zu gefährden. Gleichzeitig muss natürlich an nachhaltigen und bestmöglich umweltverträglichen Lösungen für die Zukunft gearbeitet werden.“

Günter Distelrath, Präsident des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV), sagt: „In jedem Fall brauchen die Amateurvereine im Falle von Einschränkungen in der Nutzung von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen ausreichend lange Übergangszeiten – mindestens für die übliche Nutzungsdauer solcher Plätze. Das ist nötig, um an der Basis einen funktionierenden Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und den Vereinen notwendigen Investitionsschutz zu gewährleisten. Es darf nicht sein, dass mögliche Umrüstungen zu Lasten der Vereine gehen. Vielmehr braucht es kostenneutrale Lösungen für etwaige Übergangszeiten.“

Der DFB sowie seine Mitgliedsverbände gehen davon aus, dass sich die Belastungswerte für die Umwelt durch die bestehenden Kunstrasenplätze deutlich geringer darstellen als bisher zum Teil spekuliert. Hier bedarf es valider Zahlen, diese liegen zu den Kunstrasenplätzen in Deutschland bisher nicht vor. Auch die UEFA hält genauere Daten für zwingend notwendig.

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