Aktuelles, Allgemeines & Kontakt

Aktuelles
Erreichbarkeit der Verbandspassstelle
Telefon:
Hotline-Nummer: +49 5105 75143
Erreichbarkeit: 09.00-10.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr (montags bis freitags)
während der Wechselperiode I (01.07. - 31.08.): 09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr (montags bis freitags)
DFBnet:
Online-Antragstellung: DFBnet-Modul Antragstellung
Postfach-Adresse: pass@nfv.evpost.de
! Nur aus dem jeweiligen DFBnet-Postfach der Vereine erreichbar - für "normale" E-Mail-Adressen (bspw. GMX, web.de, t-online, gmail, betriebliche Domains, ..., etc.) nicht adressierbar !
Briefpost:
Niedersächsischer Fußballverband e.V.
- Passstelle -
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Allgemeine Informationen
Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass Papier-Spielerpässe nicht mehr ausgestellt werden. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.
Am 01.04.2024 wurden die ggf. noch im Umlauf befindlichen (Alt-)Papier-Spielerpässe endgültig entwertet. D.h. die Papier-Spielerpässe (ausgefüllte Rückseite) können dann auch nicht mehr als "Nachweis der Abmeldung" im Rahmen eines Vereinswechsels verwendet werden. Die Abmeldedaten, die (früher) auf der Passrückseite eingetragen werden konnten, sind jetzt zwingend über das DFBnet zu erfassen (siehe "Abmeldung")!
ACHTUNG: Die "Antragstellung Online" ersetzt nur den Übermittlungsweg der Antragsunterlagen per Post oder Mail! Die Antragstellung Online ersetzt NICHT das Ausfüllen und Unterschreiben des jeweiligen Antrags durch den Spieler / die Spielerin. Jeder Verein muss bei jeder Online-Antragstellung rechtsverbindlich versichern, dass zu jeder Dateneingabe auch der entsprechende Antrag ausgefüllt und unterzeichnet vorliegt.
Das DFBnet-Modul »Antragstellung« umfasst folgende Antragsarten:
- "Erstausstellung" (für alle Nationalitäten/Staatsangehörigkeiten zu verwenden)
- "Vereinswechsel" (letzter Verein in Deutschland)
- "Internationaler Vereinswechsel" (letzter Verein im Ausland)
- "Abmeldung" (nur eigene Spieler des Vereins)
- "Personen(daten)änderung" (Korrektur oder Änderung von Name, Geburtsdatum, etc. der vereinseigenen Spieler)
- "Zweitspielrecht" (bis auf Weiteres nur für Erwachsene nutzbar = Zweitspielrecht nach § 9a SpO)
- "Verträge" (Neuer Vertrag, Vertragsverlängerung, Vorzeitige Vertragsbeendigung, Reamateurisierung im eigenen Verein)
Wie funktioniert die Antragstellung Online?
Die zuständigen Vereinsvertreter können sich unter www.dfbnet.org mit den verbandsseitig zur Verfügung gestellten Zugangsdaten des Vereins einloggen. Auf der linken Seite im Menü kann das Modul "Antragstellung" und dort die jeweilige Antragsart ausgewählt werden.
Hinweis: Personenbezogene Kennungen (für Mannschaftsverantwortliche etc.) haben u.U. keinen Zugriff auf das Modul. Die allgemeine Vereinskennung (immer "PV01..."+Vereinsnummer) ist jedoch immer dafür berechtigt.
Worauf müssen Vereine achten?
Die "Online-Antragstellung" funktioniert nur dann für alle Beteiligten reibungslos, wenn die Vereine, die das Modul nutzen wollen, sich an die verbandsrechtlichen Voraussetzungen halten und ihren Teil der Aufgaben erfüllen (vgl. insbes. § 6a NFV-Spielordnung):
- Alle relevanten Antragsunterlagen müssen dem Verein vor der Eingabe der Antragsdaten vorliegen und mindestens für zwei Jahre im Verein aufbewahrt werden.
- Auf Anforderung des NFV müssen diese Antragsunterlagen unverzüglich vorgelegt/eingesendet werden können
Ist eine Antragstellung in Papierform & per Post noch möglich?
Die Antwort ist grundsätzlich »JA«. Der NFV fährt seit der Einführung der Online-Antragstellung im Jahr 2013 bis heute und auch weiterhin zweigleisig:
- Alle Spielerlaubnis-Anträge können auch in Papierform oder als Scan (dann über das DFBnet-Postfach) zugeschickt werden. Die Teilnahme an der "Online-Antragstellung" ist insoweit freiwillig.
- Verbindlich und alternativlos ist der digitale Weg allerdings bei der "Abmeldung": Da keine Papier-Spielerpässe mehr ausgestellt werden, können die Abmeldedaten (insbesondere: Zustimmungsvermerk) vom Verein nicht mehr auf der Pass-Rückseite, sondern nur noch digital über das DFBnet (Antragstellung / Abmeldung) eingetragen werden.
Fragen? Hier gibt es Hilfe und Unterstützung (Achtung: Dokumente sind ggf. nicht auf neuestem Stand und nur als Grundorientierung nutzbar - an Aktualisierung wird gearbeitet!):
- Bitte nutzen Sie die Kurzanleitung zur Antragstellung Online
- Hier finden Sie eine Kurzanleitung für die Antragstellung von internationalen Vereinswechseln und die Erstausstellung ausländischer Spieler/Spielerinnen
- Hier finden Sie praktische Tipps für die Antragstellung Online
- Unterstützende Formulare, z. B. eine Vollmacht für die stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein, finden Sie weiter unten im Bereich "Wichtige Dokumente"
- Das DFBnet-Bediener-Handbuch zur konkreten Beschreibung der Funktionaltäten des Moduls wird im DFBnet unter »Service« – »Pass-Online« zusätzlich angeboten.
Für detaillierte Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der NFV-Verbandspassstelle sowie die DFBnet-Berater bei Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wenn sich die Personendaten eines Spielers bzw. einer Spielerin - z. B. durch eine Eheschließung - geändert haben, sollte der Datensatz der Spielerlaubnis im DFBnet vom Verein ebenfalls angepasst werden.
Dazu sind folgende Unterlagen für die Antragstellung erforderlich:
- Antrag auf Personendatenänderung
- Ein amtliches Dokument (als ein amtliches Dokument gilt: Personalausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung)
Der Antrag zur Personendatenänderung kann dann über das DFBnet gestellt werden. Eine Zusendung per Mail, Post oder Fax ist aber auch weiterhin möglich.
Eine Anleitung zur Beantragung über das DFBnet ist nachstehend zu finden.
Ansprechpartner

