Schiedsrichter*in werden

Voraussetzungen

Mindestalter

  • 14 Jahre (bzw. 12 Jahre, wenn der zuständige Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses dies beschlossen hat)

 

Weitere Voraussetzungen

  • Mitglied in einem Verein
  • Interesse am Fußball
  • Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 15 Spielleitungen
  • Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an max. fünf Tagen pro Jahr

Prüfung Anwärterlehrgang

Nach einer guten Vorbereitung auf die Schiedsrichterprüfung erfolgt hier eine schriftliche Beantwortung von 30 Regelfragen. Und anschl. ggfs. noch eine körperliche (Lauf-)Prüfung.

Einsätze bei Fußballspielen

Nach bestandener Prüfung, je nach Alter im Junioren- und falls volljährig ggfs. auch schon im Senioren-Bereich (an der Linie), beginnend immer erst auf Kreisebene. Hierbei erfolgt bei "Jung-Schiedsrichtern" eine Betreuung durch erfahrene Schiedsrichter*innen, den sogenannten »SR-Paten«.

Aufstieg

Bei Eignung und entsprechender Leistung können auf Kreis- und ggfs. auch auf Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sieben bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Finanzen

  • Die Sportkleidung (Schiedsrichter-Trikot, Hose, Stutzen) wird normalerweise nach der Prüfung vom Verein gestellt. Bitte wende dich frühzeitig an deinen Verein.
  • Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden von den Vereinen ersetzt.
  • Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen beginnend ab 20 Euro (siehe Finanz- und Wirtschaftsordnung).
  • Nach bestandener Prüfung und drei geleiteten Fußballspielen freier Eintritt bei Spielen der 1. und 2. Bundesliga (auf Anfrage!)
  • Freier Eintritt bei allen Spielen im Amateurfußball

 

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Anmeldung über Team Spielbetrieb

Ansprechpartner

Bernd Domurat
Vorsitzender Verbandsschiedsrichterausschuss