Schiedsrichter werden

Voraussetzungen

Mindestalter

  • 14 Jahre (12 Jahre nach Beschluss Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss)

 

Weitere Voraussetzungen

  • Mitglied in einem Verein
  • Interesse am Fußball
  • Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 15 Spielleitungen
  • Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an mind. fünf Tagen pro Jahr

Anmeldung über Team Spielbetrieb

Prüfung Anwärterlehrgang

Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) ggf. auch körperliche Prüfung.

Einsätze

Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend auf Kreisebene. Hierbei erfolgt bei Jung-Schiedsrichtern eine Betreuung durch erfahrene Kollegen,  den sogenannten »Paten«.

Aufstieg

Bei Eignung und entsprechender Leistung können auf Kreis- und ggfs. auch auf Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sieben bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Finanzen

  • Die Sportkleidung (Schiedsrichter-Trikot, Hose, Stutzen) wird normalerweise vom Verein gestellt.
  • Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt.
  • Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen beginnend ab 20 Euro (siehe Finanz- und Wirtschaftsordnung).
  • Freier Eintritt bei Spielen der Bundesliga (auf Anfrage)
  • Freier Eintritt bei allen Spielen im Amateurfußball

Ansprechpartner

Bernd Domurat
Vorsitzender Verbandsschiedsrichterausschuss