Anlaufstellen

Unsere Anlaufstellen dienen als Kontaktmöglichkeit für alle im Fußballsystem agierenden Personen. Für jegliche Beratungen gelten selbstverständlich die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten.

Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle stellen genauso wie sexuellen Übergriffe in unserer Vereinslandschaft glücklicherweise nicht die Regel dar, dennoch gibt es sie und da schauen wir als Niedersächsischer Fußballverband e.V. auch nicht weg, sondern bieten Betroffenen eine individuelle Beratung an. Sowohl für das Thema "Geballt gegen Diskriminierung & Gewalt" als auch "Schutz vor sexualisierter Gewalt" bieten wir Ihnen jeweils eine fachspezifische und vertrauensvolle Anlaufstelle.

Melden Sie sich bei uns, sowohl als Betroffener, Beobachter, Zuschauer oder bei Verdachtsmomenten - schauen Sie nicht weg.

Zentrale Anlaufstelle - Geballt gegen Diskriminierung & Gewalt
Das Aufgabenprofil der zentralen Anlaufstelle umfasst die systematische Meldungserfassung, die Kontaktherstellung zu den Konfliktbeteiligten, die Koordination von Beratungs- und Unterstützungsangeboten bis zur Nachbereitung eines Vorfalls.

Dabei ist die Anlaufstelle ausdrücklich nicht nur für Vorkommnisse im direkten Spielumfeld auf und neben dem Platz, sondern auch für Vorfälle im Training, in den sozialen Medien bei direktem Mannschafts- bzw. Vereinsbezug und bei proaktiven Beratungsanfragen von jeglichen Akteuren (Spielern, Trainern, Vereinsvertretern, Schiedsrichtern, Zuschauer, Eltern) aufgrund von gewaltbereiten, diskriminierenden oder extremistischen Tendenzen im Verein zuständig.

Für die Meldung entsprechender Anliegen, wenden Sie sich per Mail an anlaufstelle(at)nfv.de oder melden Sie sich telefonisch unter 05105 75 235.*

*Für jegliche Beratungen gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten.

Regionale Konfliktlotsen

In vorstehender Karte ist die regionale Einteilung der Konfliktlotsen zu sehen, ein Kreis- oder Bezirksbezug besteht ausdrücklich nicht. Die jeweilig dazugehörigen personenspezifischen Kontaktdaten sind den nachstehenden Personen-Masken zu entnehmen.

Anlaufstelle - Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Anlaufstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt kann für den Fall des Auftretens eines sexuellen Übergriffs im Verein, oder auch des entsprechenden Verdachtes, kontaktiert werden. Durch ihre personelle Besetzung bietet die Anlaufstelle im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise professionelle, in erster Linie rechtliche, Beratung an. 

Um Betroffenen oder Angehörigen von Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, auch außerhalb der Strukturen des NFV eine Unterstützung bei der Lösung ihrer Problematik im Zusammenhang mit »sexualisierter Gewalt im Fußball« zu erhalten, stehen im Rahmen der Anlaufstelle neben den thematisch kompetenten NFV-eigenen Mitarbeitern mit dem Wennigser Ehepaar Gisela und Achim Friedrich zudem zwei neutrale Ansprechpartner, die keine Anbindung zum Fußballverband haben, bereit. Als Richter a.D. sind sie geradezu prädestiniert für diese Aufgabe. Gisela Friedrich war Richterin am Landgericht in Hannover, Achim Friedrich wirkte als Richter am Amtsgericht in Hannover. Beide sind aufgrund ihrer beruflichen Vergangenheit also bestens vertraut mit der Intervention und Aufklärung bei Vorfällen mit strafbarem Hintergrund.

Für jegliche Beratungen gelten die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten.

Vertrauensperson - Geschlechtsangleichung (Transition)
Wie für unsere Anlaufstellen gelten auch für jegliche Beratungen durch die Vertrauensperson für tin* Personen selbstverständlich die Prinzipien der Vertraulichkeit und des Schutzes persönlicher Daten.

Zum Zweck der Inklusion von Personen, die sich in der Phase einer Geschlechtsangleichung (Transitionsphase) befinden, hat der NFV spezifische Regelungen zur Spielberechtigung in § 5 seiner Spielordnung formuliert. Ebenso enthalten diese Ausführungen Informationen zum verbandsseitig bereitgestellten Angebot, den Gesamtprozess explizit im Hinblick auf die Spielberechtigung der betreffenden Personen durch eine Vertrauensperson zu begleiten.

Die Vertrauensperson ist insbesondere zuständig:

  • als erste und zentrale Ansprechperson mit den Personen in Transitionsphase, von deren Beginn bis zum Abschluss der Geschlechtsangleichung und der finalen Erteilung der Spielberechtigung,
  • den Antrag gemeinsam mit der Person, die sich in der Transitionsphase befindet, zu stellen,
  • Anträge für den Verband entgegenzunehmen,
  •  für die Einholung von Nachweisen über den Umstand, dass eine Geschlechtsangleichung durchgeführt wird, z. B. des Ergänzungsausweises des Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) oder von medizinischen Nachweisen,
  • weitere gegebenenfalls erforderliche Nachweise, z. B. medizinische Nachweise, entgegenzunehmen,
  • die im Zusammenhang mit der Erteilung der Spielberechtigung stehenden Rücksprachen mit der Verbandspassstelle zu halten,
  • für die Erfassung der eingenommenen Medikamente.

Den Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses der Transitionsphase bestimmt die Person, die sich in der Transitionsphase befindet, in Abstimmung mit der Vertrauensperson.

Bei Bedarf ist das entsprechende Anliegen über die nachstehend aufgeführten Kontaktdaten an die Vertrauensperson zu richten. 

e-Mail: vertrauensperson(at)nfv.de

Telefon: 05105-75182

Ansprechpartner