Zeitstrafe geht - Gelb-Rot kommt!

Zur kommenden Spielzeit ersetzt die Gelb-Rote Karte die Zeitstrafe im Jugendbereich.
Über Jahrzehnte wurde sie im Jugendbereich eingesetzt, um die Gemüter zu beruhigen und eine Rote Karte (vorerst) zu vermeiden: Die Zeistrafe von fünf Minuten. Doch zur Saison 2026/27 wird sie abgeschafft und durch die Gelb-Rote Karte ersetzt. Hierfür sprachen sich die Delegierten auf dem diesjährigen Verbandsjugendbeirat des NFV einstimmig aus. Hintergrund ist ein Beschluss des International Football Association Board (IFAB), dem Gremium, das über die Änderungen der Fußballregeln berät und sie beschließt.
Die IFAB, deren Vorgaben bindend sind, hat die Leitlinien für Zeitstrafen überarbeitet und den nationalen Verbänden zwei Systeme vorgeschlagen. Bei beiden Systemen gibt es nach zwei verwarnungswürdigen Vergehen – egal ob Zeitstrafe oder Gelb – direkt die Rote Karte. Hierzu erklärte Jan-Eike Ehlers, Beauftragter für Beobachtungswesen im Verbandsschiedsrichterausschuss, auf dem Verbansjugendbeirat: „Die aktuelle Regelung, dass sich ein Juniorenspieler drei verwarnungswürdige Vergehen erlauben kann, bevor er runtergehen muss – diese Regelung gibt es in Zukunft nicht mehr“. Bisher gab es im Jugendbereich zunächst Gelb, dann eine Zeitstrafe und in dritter Konsequenz Rot.
Ehlers bezeichnete sich als „absoluten Fan“ der bisherigen Zeitstrafenregelung, die ihm als Schiedsrichter immer geholfen habe. „Einen Spieler mal fünf Minuten runterzuschicken, damit er sich beruhigen kann, ist sinnvoll und gut.“
„Wollen wir unseren Jung-Schiedsrichtern das Leben noch schwerer machen?“
Allerdings habe sich die Sachlage durch den IFAB-Beschluss verändert. Denn das System, für das sich der DFB unter zwei Vorschlägen entscheiden musste, sieht vor, dass die Zeitstrafe nur noch bei vier bestimmten Vergehen ausgesprochen werden darf. Wenn der Spieler a.) simuliert, wenn er b.) absichtlich die Spielfortsetzung verzögert, wenn er c.) verbal oder durch Gesten unsportlich protestiert oder d.) bei der Ausführung eines Strafstoßes unzulässig täuscht. Bei allen anderen Vergehen soll es weiterhin Gelb geben.
„Die aktuell häufigsten Anwendungsfälle der Zeitstrafe wären damit nicht mehr darstellbar“, sagte Ehlers. Hierzu zählen die Zeitstrafe zur Disziplinierung und Beruhigung des Spielers, die Zeitstrafe als Rot-Ersatz, wenn ein bereits verwarnter Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen begeht, die Zeitstrafe für Rudelbildungen sowie überharte Foulspiele, die noch keinen Feldverweis auf Dauer nach sich ziehen.
Aus Schiedsrichtersicht sei die vorgeschlagene Änderung der Zeitstrafen-Regelung zu kompliziert in der Umsetzung und es bestehe die Gefahr von falscher Anwendung. Hierzu bemerkte der Vorsitzende des Juniorenausschusses im NFV-Kreis Osterholz, Helmut Schneeloch: „Wir reden hier über 14-,15-jährige Schiedsrichter, die das umsetzen sollen. Damit hätten schon wir als Erwachsene unsere Probleme. Wollen wir unseren Jung-Schiedsrichtern das Leben noch schwerer machen?“
Jan-Eike Ehlers sprach sich am Ende seines Vortrags für die Abschaffung der Zeitstrafe und die Einführung der Gelb-Roten Karte als Matchstrafe aus. Diesen Vorschlag stimmten die Delegierten zu und folgten damit dem Beispiel von fast allen anderen DFB-Landesverbänden. „Wir werden den entsprechenden Passus jetzt in die Jugendordnung einpflegen und dem Vorstand zur Genehmigung vorlegen“, erklärte Schenke zur weiteren Vorgehensweise.
Die Entscheidung hat historischen Charakter: Denn die Zeitstrafe von fünf Minuten im Jugendbereich existiert schon seit Jahrzehnten. Bei den Senioren gab es sie ebenfalls bis 1991, ehe sie mit der Einführung der Gelb-Roten Karten wieder verschwand. 2022 feierte die Zeitstrafe von zehn Minuten bei Männern und Frauen ein Comeback. Allerdings nur in Bayern, Hessen und dem Saarland.