Führungszeugnis

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis

Auf Grundlage des auf dem NFV-Verbandstag 2026 gefassten entsprechenden Beschlusses sind alle aktiven Schiedsrichter sowie alle weitere im Schiedsrichterwesen tätigen Personen dazu verpflichtet, in einem Rhythmus von drei Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Diese Verpflichtung dient ausdrücklich nicht dazu, die betroffenen Personen unter Generalverdacht zu stellen, sondern vielmehr dazu, neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auch die im Schiedsrichterwesen tätigen Menschen selbst zu schützen. Zugleich schafft eine solche Verpflichtung Transparenz, stärkt somit das Vertrauen in das gesamte Schiedsrichterwesen und unterstreicht einmal mehr das gemeinsame Eintreten für Integrität sowie für einen konsequenten Kinder- und Jugendschutz.

Denn das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist genau in diesem Kontext ein wichtiger Baustein der Prävention, der bereits aus anderen Bereichen des Fußballs bekannt ist.

ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG UND VORLAGE DES ERWEITERTEN FÜHRUNGSZEUGNISSES SIND DEN NACHSTEHEND ZUR EINSICHT SOWIE ZUM DOWNLOAD BEREITGESTELLTEN UNTERLAGEN ZU ENTNEHMEN:

Rückfragen zu diesem Prozess können überdies an fuehrungszeugnis(at)nfv.de gerichtet werden.