Spielerlaubnis beantragen

Erreichbarkeit der Verbandspassstelle

Telefon:

Hotline-Nummer: +49 5105 75143

Erreichbarkeit: 09.00-10.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr (montags bis freitags)

während der Wechselperiode I (01.07. - 31.08.): 09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr (montags bis freitags)

 

DFBnet:

Online-Antragstellung: DFBnet-Modul Antragstellung

Postfach-Adresse: pass@nfv.evpost.de
!
Nur aus dem jeweiligen DFBnet-Postfach der Vereine erreichbar - für "normale" E-Mail-Adressen (bspw. GMX, web.de, t-online, gmail, betriebliche Domains, ..., etc.) nicht adressierbar !

 

Briefpost:

Niedersächsischer Fußballverband e.V.
- Passstelle -
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen

Themenbereiche

Antragstellung Online

Das DFBnet-Modul »Antragstellung Online« umfasst folgende Antragsarten: 

    - "Erstausstellung" (für alle Nationalitäten/Staatsangehörigkeiten zu verwenden)
    - "Vereinswechsel" (letzter Verein in Deutschland)
    - "Internationaler Vereinswechsel" (letzter Verein im Ausland)
    - "Abmeldung" (nur eigene Spieler des Vereins)
    - "Personen(daten)änderung" (Korrektur oder Änderung von Name, Geburtsdatum, etc. der vereinseigenen Spieler)
    - "Zweitspielrecht" (bis auf Weiteres nur für Erwachsene nutzbar = Zweitspielrecht nach § 9a SpO)
    - "Verträge" (Neuer Vertrag, Vertragsverlängerung, Vorzeitige Vertragsbeendigung, Reamateurisierung im eigenen Verein)

 

Wie funktioniert die Antragstellung Online?

Die zuständigen Vereinsvertreter können sich unter www.dfbnet.org mit den verbandsseitig zur Verfügung gestellten Zugangsdaten des Vereins einloggen. Auf der linken Seite im Menü kann das Modul "Antragstellung" und dort die jeweilige Antragsart ausgewählt werden. 
Hinweis: Personenbezogene Kennungen (für Mannschaftsverantwortliche etc.) haben u.U. keinen Zugriff auf das Modul. Die allgemeine Vereinskennung (immer "PV01..."+Vereinsnummer) ist jedoch immer dafür berechtigt.
 


Worauf müssen Vereine achten?

Die "Online-Antragstellung" funktioniert nur dann für alle Beteiligten reibungslos, wenn die Vereine, die das Modul nutzen wollen, sich an die verbandsrechtlichen Voraussetzungen halten und ihren Teil der Aufgaben erfüllen (vgl. insbes. § 6a NFV-Spielordnung):

  • Alle relevanten Antragsunterlagen müssen dem Verein vor der Eingabe der Antragsdaten vorliegen und mindestens für zwei Jahre im Verein aufbewahrt werden.
  • Auf Anforderung des NFV müssen diese Antragsunterlagen unverzüglich vorgelegt/eingesendet werden können

 

 

Ist ein Passantrag in Papierform noch möglich?

Die Antwort ist »JA«. Der NFV fährt seit der Einführung der Online-Antragstellung im Jahr 2013 bis heute und auch weiterhin zweigleisig:

  • Die Teilnahme an der "Online-Antragstellung" ist freiwillig
  • Vereine, die Anträge weiterhin in Papierform einreichen wollen, können das tun. Dann sind die vollständigen Unterlagen, ggf. samt Anlagen und Nachweisen, an die Verbandsgeschäftsstelle einzusenden

 

 

Fragen? Hier gibt es Hilfe und Unterstützung (Achtung: Dokumente sind ggf. nicht auf neuestem Stand und nur als Grundorientierung nutzbar - an Aktualisierung wird gearbeitet!):

  • Bitte nutzen Sie die Kurzanleitung zur Antragstellung Online
  • Hier finden Sie eine Kurzanleitung für die Antragstellung von internationalen Vereinswechseln und die Erstausstellung ausländischer Spieler/Spielerinnen
  • Hier finden Sie praktische Tipps für die Antragstellung Online
  • Unterstützende Formulare, z. B. eine Vollmacht für die stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein, finden Sie weiter unten im Bereich "Wichtige Dokumente"
  • Das DFBnet-Bediener-Handbuch zur konkreten Beschreibung der Funktionaltäten des Moduls wird im DFBnet unter »Service« – »Pass-Online« zusätzlich angeboten.

Für detaillierte Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der NFV-Verbandspassstelle sowie die DFBnet-Berater bei Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Verfügung.

Erstausstellung

Eine Erstausstellung kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die noch nie eine Spielerlaubnis im In- oder Ausland besessen haben. Sollte aber ein Spieler/eine Spielerin jemals bei einem anderen Verein im Bereich des DFB oder auch im Ausland gespielt haben, so muss ein Vereinswechselantrag gestellt werden – auch wenn er/sie länger nicht gespielt hat und gegebenenfalls auch gar keinen Kontakt mehr zu dem ehemaligen Verein hat.

 

Spieler/Spielerinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis benötigt der Verein bei der Erstausstellung auch ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) der Spielerin/des Spielers (§ 4 Abs. 3 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburts- oder ggf. Heiratsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis, der Reisepass oder ein Aufenthaltstitel beigefügt werden.

 

Spieler/Spielerinnen mit einer anderen Staatsangehörigkeit

Bei Spielern und Spielerinnen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und zwischen 10 und 18 Jahre alt sind, ist nach FIFA-Vorgaben grundsätzlich  zusätzlich eine Meldebescheinigung der Familie bzw. der Eltern erforderlich, um den Nachweis zu führen, dass sich diese ebenfalls dauerhaft in Deutschland aufhalten. 
Siehe: International.

Abmeldung (eines/einer Spielers/Spielerin vom Spielbetrieb eines Vereins)

Die Abmeldung vom Spielbetrieb des bisherigen Vereins kann durch die Spielerin/den Spieler selbst oder bei einem Vereinswechsel auch stellvertretend durch den neuen Verein über die DFBnet Antragstellung ("Vereinswechsel") erfolgen (nur mit Vollmacht des Spielers/der Spielerin!). 

Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) die Spielerin/den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").


Ein wichtiger Hinweis:

Die Abmeldung eines Spielers/einer Spielerin hat nicht automatisch etwas mit der Beendigung seiner/ihrer Mitgliedschaft ("Kündigung") im bisherigen Verein zu tun! Die Kündigung ist nur unter Einhaltung der in der jeweiligen Vereinssatzung genannten Voraussetzungen und Fristen kündbar – während die verbandsrechtliche Abmeldung vom Spielbetrieb jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich ist.

Sofern gewünscht, muss die Mitgliedschaft also – neben der Abmeldung vom Spielbetrieb – auch ausdrückllich und formgerecht beendet werden. Andernfalls müssen weiterhin Mitgliedsbeiträge bezahlt werden!

Wird jedoch die Mitgliedschaft wirksam beendet, endet zum selben Zeitpunkt - spätestens - auch die Spielerlaubnis.

Das heißt: die Mitgliedschaft kann ggf. über die Spielerlaubnis hinaus fortbestehen - aber niemals die Spielerlaubnis länger als die Mitgliedschaft!

Vereinswechsel Senioren

Der Vereinswechsel ist grundsätzlich innerhalb der Wechselperioden möglich:

Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)

Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)

Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden. Maßgeblich ist das Abmeldedatum, das vom bisherigen Verein bestätigt wird oder - im Streitfall - von dem Spieler/der Spielerin nachgewiesen werden kann (Einschreibebeleg).

Der neue Verein muss bis spätestens zum 31.08. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.01. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) den entsprechenden Antrag auf Spielerlaubnis bei der Verbandspassstelle eingereicht bzw. im DFBnet-Modul Antragstellung gestellt haben.

Wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt, wird die sofortige Spielerlaubnis für den neuen Verein ab dem Tag erteilt, an dem alle Voraussetzungen zusammen, d.h. der Nachweis der fristgerechten Abmeldung, der vollständige Antrag und der Nachweis über die Zustimmung des abgebenden Vereins, bei der Verbandspassstelle bzw. im DFBnet vorliegen.

 

Bei Antragstellung außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist wird bei "Amateuren" ab dem letzten Pflichtspiel berechnet. Sie beträgt bei Senioren (Herren und Frauen) sechs Monate.

Spielerinnen und Spieler mit dem Status "Amateur" können daher auch außerhalb der Wechselperioden die Spielererlaubnis für einen neuen Verein erhalten, wenn sie nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.

Die Wartefrist kann auch mit dem Wartefristenrechner ermittelt werden (Hinweis: der Wartefristenrechner geht davon aus, dass bei Antragseingang bereits alle notwendigen Unterlagen/Angaben vorliegen, insbesondere auch die Erklärung des abgebenden Vereins über die Zustimmung/Nicht-Zustimmung. Sollte dies - wie bei der "stellvertretenden Abmeldung", bei der der abgebende Verein naturgemäß erst nach Antragstellung des aufnehmenden Vereins seine Erklärung über die Zustimmung/Nicht-Zustimmung abgeben kann - nicht der Fall sein, sind die Ergebnisse des Wartefristenrechners u.U. nicht ganz exakt).

 

Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichtzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08. durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.

Vereinswechsel Junioren/Juniorinnen

Der Vereinswechsel ist grundsätzlich innerhalb der Wechselperioden möglich:

Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)

Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)

Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.

Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin/den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.

Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").

Eine Zustimmungsverweigerung durch den abgebenden Verein ist möglich, es sei denn es handelt sich um G-Junioren/innen bis D-Junioren/innen jüngeren Jahrgangs.

Außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist (bei Wechseln außerhalb der Wechselperioden) wird berechnet ab dem letzten Pflichtspieleinsatz.

Sie beträgt bei

Junioren:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: A- bis ältere D-Junioren = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate

Juniorinnen:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: B- bis ältere D-Juniorinnen = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate.

Die Wartefrist kann auch mit unserem Wartefristenrechner ermittelt werden.

Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.

Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31. August durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.

Eine Verkürzung bzw. der Wegfall der Wartefrist kann beim zuständigen Kreisjugendausschuss beantragt werden, wenn ein begründeter Ausnahmefall gemäß § 9 der NFV-Jugendordnung erfüllt ist.

Personendatenänderung

Wenn sich die Personendaten eines Spielers bzw. einer Spielerin - z. B. durch eine Eheschließung - geändert haben, sollte der Datensatz der Spielerlaubnis im DFBnet vom Verein ebenfalls angepasst werden.

Dazu sind folgende Unterlagen für die Antragstellung erforderlich:

Der Antrag zur Personendatenänderung kann dann über das DFBnet gestellt werden. Eine Zusendung per Mail, Post oder Fax ist aber auch weiterhin möglich.

Eine Anleitung zur Beantragung über das DFBnet ist nachstehend zu finden.

Geschlechtsangleichung (Transition)

Bei Fragen rund um das Thema Geschlechtsangleichung (Transition) im Kontext mit dem organisierten Fußball in Niedersachsen, insbesondere hinsichtlich der Spielberechtigung, schauen Sie bitte hier.

Digitaler Spielerpass

Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass Papier-Spielerpässe nicht mehr ausgestellt werden. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.

Zum 01.04.2024 werden die ggf. noch im Umlauf befindlichen (Alt-)Papier-Spielerpässe endgültig entwertet. D.h. die Papier-Spielerpässe (ausgefüllte Rückseite) können dann auch nicht mehr als "Nachweis der Abmeldung" im Rahmen eines Vereinswechsels verwendet werden. Die Abmeldedaten, die (früher) auf der Passrückseite eingetragen werden konnten, sind jetzt zwingend über das DFBnet zu erfassen (siehe "Abmeldung")! 

Bearbeitungsgebühren für die Spielerlaubniserteilung
Mit folgenden Gebühren müssen die Vereine bei ihrer Antragstellung rechnen:

Junioren/innen
- Erstausstellung: gebührenfrei
- Vereinswechsel: 12,- Euro
- Berichtigungen: 10,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 10,- Euro

Senioren/-innen
- Erstausstellung: 10,- Euro
- Erstausstellung mit Beteiligung des DFB: 20,- Euro
- Vereinswechsel: 30,- Euro
- Reaktivierung von Spielern: 20,- Euro
- Berichtigungen: 20,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 20,- Euro

Umschreibungen bei Fusionen oder beim Übergang Stammverein <> Jugendfördervereinen
- bis zu 50 Spielerlaubnisse: pauschal 100,- Euro
- 50 bis 100 Spielerlaubnisse: pauschal 200,- Euro
- über 100 Spielerlaubnisse: pauschal 300,- Euro

Weitere Gebühren
- Registrierung von Vertragsspielern: 250,- Euro
- Vertragsverlängerungen (nur per Option), -änderungen und -beendigungen von Vertragsspielern: 100,- Euro
- Verspätete Eingabe der Abmeldedaten: 50,- Euro

Die kompletten Gebühren findet ihr unter: Finanz- und Wirtschaftsordnung, Anhang 1 Abs. 3.2.1

Wichtige Dokumente

Ansprechpartner

Tomasz Zelazinski
Team Spielerlaubnis
Steffen Viet
Team Spielerlaubnis