Pass beantragen

Hier findet Ihr alle Informationen rund um das Pass- und Wechselrecht, die benötigten Formulare sowie die Kontaktdaten der zuständigen NFV-Mitarbeiter.

Erreichbarkeit der Verbandspassstelle

Hotline-Nummer: +49 5105 75143

Erreichbarkeit: 09.00-10.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr (montags bis freitags)

Themenbereiche

Erstausstellung

Eine Erstausstellung kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die noch keine aktive Spielerlaubnis im In- oder Ausland besitzen oder besessen haben. Sollte aber ein Spieler jemals bei einem anderen Verein im Bereich des DFB oder auch im Ausland gespielt haben, so muss ein Vereinswechselantrag gestellt werden – auch wenn er länger nicht gespielt hat und gegebenenfalls auch gar keinen Kontakt mehr zu seinem ehemaligen Verein hat.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis benötigt der Verein bei der Erstausstellung auch ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) der Spielerin/des Spielers (§ 4 Abs. 3 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburtsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis oder die Meldebescheinigung beigefügt werden.

Vereinswechsel Senioren

Der Vereinswechsel ist innerhalb der Wechselperioden möglich:

Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)

Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)

Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.

Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin/den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.

Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) die Spielerin/den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").

Außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist wird ab dem letzten Pfichtspiel berechnet. Sie beträgt bei Senioren (Herren und Frauen) 6 Monate.

Die Wartefrist kann auch mit unserem Wartefristenrechner ermitelt werden.

Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.

Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31. August durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.

Vereinswechsel Junioren/Juniorinnen

Der Vereinswechsel ist innerhalb der Wechselperioden möglich:

Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)

Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)

Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.

Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin/den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.

Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erdforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").

Eine Zustimmungsverweoigerung durch den abgebenden Verein ist möglich, es sei denn es handelt sich um G-Junioren/innen bis D-Junioren/innen jüngeren Jahrgangs.

Außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist (bei Wechseln außerhalb der Wechselperioden) wird berechnet ab dem letzten Pflichtspieleinsatz.

Sie beträgt bei

Junioren:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: A- bis ältere D-Junioren = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate

Juniorinnen:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: B- bis ältere D-Juniorinnen = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate.

Die Wartefrist kann auch mit unserem Wartefristenrechner ermittelt werden.

Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.

Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31. August durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.

Eine Verkürzung bzw. der Wegfall der Wartefrist kann beim zuständigen Kreisjugendausschuss beantragt werden, wenn ein begründeter Ausnahmefall gemäß § 9 der NFV-Jugendordnung erfüllt ist.

Digitaler Spielerpass

Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass der Papier-Spielerprass nicht mehr ausgestellt wird. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechtrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.

Bearbeitungsgebühren für die Spielerlaubniserteilung
Mit folgenden Gebühren müssen die Vereine bei ihrer Antragstellung rechnen:

Junioren/innen
- Erstausstellung: gebührenfrei
- Vereinswechsel: 12,- Euro
- Zweitschriften: 10,- Euro
- Berichtigungen: 10,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 10,- Euro

Senioren/innen
- Erstausstellung: 10,- Euro
- Erstausstellung mit Beteiligung des DFB: 20,- Euro
- Vereinswechsel: 30,-- €
- Reaktivierung von Spielern: 20,- Euro
- Berichtigungen: 20,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 20,- Euro

Umschreibungen bei Fusionen und Vereinsnamensänderungen
- bis zu 50 Pässen: pauschal 100,- Euro
- 50 bis 100 Pässe: pauschal 200,- Euro
- über 100 Pässe: pauschal 300,- Euro

Weitere Gebühren
- Registrierung von Vertragsspielern: 250,- Euro
- Vertragsverlängerungen (nur per Option), -änderungen und -beendigungen von Vertragsspielern: 100,- Euro
- Passeinzugsverfahren bei verspäteter oder Nichtherausgabe des Spielerpasses: 50,- Euro

Die kompletten Gebühren findet ihr unter: Finanz- und Wirtschaftsordnung, Anhang 1 Abs. 3.2.1

Wichtige Dokumente

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