Pass beantragen

Erreichbarkeit der Verbandspassstelle
Hotline-Nummer: +49 5105 75143
Erreichbarkeit: 09.00-10.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr (montags bis freitags)
während der Wechselperiode I (01.07. - 31.08.): 09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr (montags bis freitags)
Themenbereiche
- Erstausstellung
- Vereinswechsel
- Abmeldung
- Internationaler Vereinswechsel (seit dem 01.05.2018)
- Erstausstellung ausländischer Spieler / Spielerinnen (seit dem 01.05.2018)
Welche Vorteile gibt es?
Die »Antragstellung Online« ist kein bloßes Hilfsprogramm, sondern bietet jede Menge Vorteile für die Vereine und bedeutet eine erhebliche Verbesserung für den Spielbetrieb:
- Kostenersparnis: Das mühsame Ausdrucken, Ausfüllen und Versenden von Papierdokumenten entfällt. Durch die eröffnete Möglichkeit der sogenannten stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein kann die Abmeldung des Spielers per Einschreiben rechtssicher ersetzt werden. Die Vereine und auch die Spieler sparen Zeit, Kosten und Nerven!
- Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung einer Spielerlaubnis: Sowohl eine Erstausstellung als auch ein Vereinswechsel können rein elektronisch abgewickelt werden. Sekundenschnell wird der Antrag an die Passabteilung des Verbandes weitergeleitet und bearbeitet.
- Verbesserung der Datenqualität: Das System prüft die Eingaben automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, so dass Erfassungsfehler erheblich reduziert werden.
- Transparenz: Die beteiligten Vereine sind jederzeit über den Stand der Antragsbearbeitung informiert und sehen unmittelbar, wie der Bearbeitungsstand ist.
Worauf müssen Vereine achten?
Die »Antragstellung Online« funktioniert nur dann, wenn die Vereine, die das Modul nutzen wollen, sich an die rechtlichen Voraussetzungen halten und ihren Teil der Aufgaben erfüllen:
- Alle relevanten Antragsunterlagen müssen dem Verein vorliegen und mindestens für zwei Jahre im Verein aufbewahrt werden.
- Auf Anforderung des NFV müssen die Antragsunterlagen vorgelegt werden
- Es werden nur die DFBnet-Vereinskennungen (PV01……) bis zum 01. März 2013 für die »Antragstellung Online« berechtigt. Dagegen werden alle personenbezogene Kennungen NICHT für die »Antragstellung Online« berechtigt.
Ist ein Passantrag in Papierform noch möglich?
Die Antwort ist »JA«. Der NFV fährt ab dem 01. März 2013 zweigleisig:
- Die Teilnahme an der »Antragstellung Online« ist freiwillig
- Vereine, die Anträge weiterhin in Papierform einreichen wollen, können das tun
Ein wichtiger Hinweis:
Die Abmeldung eines Spielers hat nichts mit der Beendigung seiner Mitgliedschaft im bisherigen Verein zu tun! Sie ist nur unter Einhaltung der in der jeweiligen Vereinssatzung genannten Voraussetzungen und Fristen kündbar – während die Abmeldung vom Spielbetrieb jederzeit möglich ist.
Die Kündigung muss also – neben der Abmeldung – ausdrückllich schriftlich beendet werden. Andernfalls müssen weiterhin Mitgliedsbeiträge bezahlt werden!
Hier geht es direkt zur
Fragen? Hier gibt es Hilfe und Unterstützung:
- Bitte nutzen Sie die Kurzanleitung zur Antragstellung Online
- Hier finden Sie eine Kurzanleitung für die Antragstellung von internationalen Vereinswechseln und die Erstausstellung ausländischer Spieler/Spielerinnen
- Hier finden Sie praktische Tipps für die Antragstellung Online
- Unterstützende Formulare, z. B. eine Vollmacht für die stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein, finden Sie weiter unten im Bereich "Wichtige Dokumente"
- Das DFBnet-Bediener-Handbuch zur konkreten Beschreibung der Funktionaltäten des Moduls wird im DFBnet unter »Service« – »Pass-Online« zusätzlich angeboten.
Für detaillierte Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der NFV-Verbandspassstelle sowie die EDV-Referenten bei Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Verfügung.
Eine Erstausstellung kann für alle Spielerinnen und Spieler beantragt werden, die noch keine aktive Spielerlaubnis im In- oder Ausland besitzen oder besessen haben. Sollte aber ein Spieler jemals bei einem anderen Verein im Bereich des DFB oder auch im Ausland gespielt haben, so muss ein Vereinswechselantrag gestellt werden – auch wenn er länger nicht gespielt hat und gegebenenfalls auch gar keinen Kontakt mehr zu seinem ehemaligen Verein hat.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis benötigt der Verein bei der Erstausstellung auch ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) der Spielerin/des Spielers (§ 4 Abs. 3 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburtsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis oder die Meldebescheinigung beigefügt werden.
Der Vereinswechsel ist innerhalb der Wechselperioden möglich:
Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)
Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)
Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.
Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin/den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.
Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) die Spielerin/den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").
Außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist wird ab dem letzten Pfichtspiel berechnet. Sie beträgt bei Senioren (Herren und Frauen) 6 Monate.
Die Wartefrist kann auch mit unserem Wartefristenrechner ermitelt werden.
Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.
Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31. August durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.

Der Vereinswechsel ist innerhalb der Wechselperioden möglich:
Wechselperiode I:
01.07. bis 31.08. (Abmeldung bis zum 30.06.)
Wechselperiode II:
01.01. bis 31.01. (Abmeldung bis zum 31.12. und Zustimmung des abgebenden Vereins)
Will eine Spielerin/ein Spieler den Verein wechseln, muss sie/er sich beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in bis spätestens 30.06. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode I) bzw. bis spätestens 31.12. (für einen Vereinswechsel in der Wechselperiode II) abmelden.
Die Abmeldung kann per Einschreiben durch die Spielerin/den Spieler oder auch stellvertretend durch den neuen Verein über DFBnet Pass-Online erfolgen.
Geht einem Verein eine Abmeldung für eine Spielerin/einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online im DFBnet unter Eingabe aller erforderlichen Angaben (Zustimmung/Nichtzustimmung, Tag des letzten Spiels, ggf. Tag der Abmeldung) abmelden.
Werden die erdforderlichen Angaben nicht fristgerecht eingetragen, gelten Spieler als freigegeben (Zustimmung "ja").
Eine Zustimmungsverweoigerung durch den abgebenden Verein ist möglich, es sei denn es handelt sich um G-Junioren/innen bis D-Junioren/innen jüngeren Jahrgangs.
Außerhalb der Wechselperioden, bei verspäteter Abmeldung oder ohne die erforderliche Zustimmung gelten folgende Wartefristen:

Die maximale Wartefrist (bei Wechseln außerhalb der Wechselperioden) wird berechnet ab dem letzten Pflichtspieleinsatz.
Sie beträgt bei
Junioren:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: A- bis ältere D-Junioren = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate
Juniorinnen:
• Im Falle der Zustimmungsverweigerung: B- bis ältere D-Juniorinnen = 6 Monate
• Im Falle der Zustimmung: generell 3 Monate.
Die Wartefrist kann auch mit unserem Wartefristenrechner ermittelt werden.
Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate an keinem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) teilgenommen haben.
Hinweis zur Wechselperiode I:
In der Wechselperiode I kann die Nichzustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31. August durch den Nachweis der Zahlung einer festgelegten Entschädigung (Höhe siehe Entschädigungstabelle Herren und Entschädigungstabelle Frauen) ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in der Wechselperiode II hingegen nicht.
Eine Verkürzung bzw. der Wegfall der Wartefrist kann beim zuständigen Kreisjugendausschuss beantragt werden, wenn ein begründeter Ausnahmefall gemäß § 9 der NFV-Jugendordnung erfüllt ist.

Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass der Papier-Spielerprass nicht mehr ausgestellt wird. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechtrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.
Junioren/innen
- Erstausstellung: gebührenfrei
- Vereinswechsel: 12,- Euro
- Zweitschriften: 10,- Euro
- Berichtigungen: 10,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 10,- Euro
Senioren/innen
- Erstausstellung: 10,- Euro
- Erstausstellung mit Beteiligung des DFB: 20,- Euro
- Vereinswechsel: 30,-- €
- Reaktivierung von Spielern: 20,- Euro
- Berichtigungen: 20,- Euro
- Nachträgliche Freigaben: 20,- Euro
Umschreibungen bei Fusionen und Vereinsnamensänderungen
- bis zu 50 Pässen: pauschal 100,- Euro
- 50 bis 100 Pässe: pauschal 200,- Euro
- über 100 Pässe: pauschal 300,- Euro
Weitere Gebühren
- Registrierung von Vertragsspielern: 250,- Euro
- Vertragsverlängerungen (nur per Option), -änderungen und -beendigungen von Vertragsspielern: 100,- Euro
- Passeinzugsverfahren bei verspäteter oder Nichtherausgabe des Spielerpasses: 50,- Euro
Die kompletten Gebühren findet ihr unter: Finanz- und Wirtschaftsordnung, Anhang 1 Abs. 3.2.1
Wichtige Dokumente
Ansprechpartner

