Aktion der Sporthilfe: Weihnachtsgeschenke
Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtstage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60 Euro machen.
Dies gilt auch, wenn die Sportverletzten für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird.
Nachdem ein Verein oder auch Ihr selbst ein Geschenk gekauft und überreicht habt, muss zur Erstattung der Original-Rechnungsbeleg an uns geschickt werden. Zusätzlich bitten wir noch um folgende Angaben:
Name der Verletzten bzw. des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereines, Sportbundes oder Landesfachverbandes überwiesen.
Bei Fragen wendet Euch an:
Sabine Tönnies
Telefon: 0511 1268140
E-Mail: stoennies(at)lsb-niedersachsen.de
Übrigens: Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe einen Beihilfeantrag stellen. Kontaktiert hierzu ebenfalls Frau Tönnies.