Umfrage zu Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung

Der Fußball fasziniert Menschen aus allen Gesellschaftsbereichen. Trotz unterschiedlicher individueller Lebenshintergründe und Weltanschauungen verbindet er uns alle. Dennoch kommt es auch hier, wie in allen Lebensbereichen, immer noch wiederholt zu Diskriminierungsvorfällen.

In der NFV-Saison 2022/23 meldeten die Schiedsrichter bei 244 (0,17%) der 143.877 durch einen Online-Spielbericht erfassten Partien Diskriminierungsvorfälle. Und die Unparteiischen können noch nicht einmal alles mitbekommen, was auf und neben unseren Plätzen passiert.

Um Vorfälle zu verhindern, sie zu bemerken und einzuschreiten, braucht es die Unterstützung aller Beteiligten – insbesondere der Spieler*innen, Trainer*innen und Vereinsverantwortlichen.

Daher bitten wir Euch, an der Umfrage zum Thema: "Persönliche Erfahrungen zum Thema Rassismus und Diskriminierung im Fußball" teilzunehmen.

Wie wird Diskriminierung definiert?
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand die Würde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies geschieht durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung, in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität. Auch eine sonstige Schlechterbehandlung aufgrund eines dieser Merkmale stellt eine Diskriminierung dar.

Um zusätzlich die Schiedsrichter*innen für derartige Vorkommnisse zu sensibilisieren, hat der DFB ein  Merkblatt mit Definitionen und entsprechenden Erläuterungen erarbeitet. Zudem bietet der DFB seit der Saison 2016/2017 ein  Online-Lernmodul zur weiteren Schulung der Unparteiischen  an. Außerdem wurde für mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Diskriminierung für Schiedsrichter*innen das Video Schiris gegen Diskriminierung erstellt und mit weiteren Unterlagen (z.B. einer Checkliste ) für Schiedsrichter*innen und Interessierte online bereitgestellt. Alle Materialien sind abrufbar unter www.dfb.de/schiris .

Wie kann ich mich mit meinem Verein vorbeugend gegen Diskriminierung einsetzen?
Um allen Mitgliedern im Verein eine Orientierung zu bieten, für welche Werte der Verein steht, ist die Entwicklung eines Leitbildes sinnvoll. Am besten beteiligt ihr möglichst viele Mitglieder bei der Erstellung des Dokuments, das kurz und prägnant die Grundregeln für das Miteinander im Verein festlegen soll. Dabei solltet ihr benennen, dass Diskriminierung in eurem Verein keinen Platz hat und entsprechend sanktioniert wird. Nach der Erstellung des Vereinsleitbildes ist es wichtig, es an alle Mitglieder und Zuschauer*innen zu kommunizieren. Nutzt dabei zum Beispiel die Vereinshomepage, Social-Media-Kanäle oder hängt ein Plakat am Vereinsheim auf. Zusätzlich ist es ratsam, eine*n Ansprechpartner*in für etwaige Störfälle zu benennen.

Wem soll ich Bescheid sagen, wenn mir diskriminierende Vorfälle auf dem Sportgelände auffallen?
Wenn es während eines Spiels zu diskriminierenden Vorfällen kommt, sollte der*die Schiedsrichter*in spätestens in der Halbzeitpause oder nach Spielende kontaktiert werden. Sie können auch im Spiel direkt schon einschreiten. Auch Vereinsverantwortliche und anwesende Ordner*innen sollten darauf hingewiesen werden, um reagieren zu können.

Im Nachgang können Vorfälle bei Anlaufstelle gemeldet werden. Die Anlaufstelle unterstützt die Betroffenen.

Was können Schiris bei derartigen Vorfällen tun?
Wenn Schiedsrichter*innen diskriminierende Rufe oder Plakate wahrnehmen oder sie darüber informiert werden, können sie eine Partie unterbrechen und in letzter Konsequenz sogar abbrechen. Auch im Amateurfußball greift dann der 3-Stufen-Plan. Infos dazu findet ihr in der Checkliste oder direkt im Video Schiris gegen Diskriminierung .

Bei der Kommunikation mit den Personen, die sich diskriminierend äußern, sollten sie die Ordner*innen hinzuzuziehen.

Nach dem Spiel müssen die Schiedsrichter*innen diese Vorfälle in den Spielberichtsbogen eintragen, damit die zuständigen Stellen über die Konsequenzen beraten können.

Welche Rechte und Pflichten haben die Heimvereine?
Der Heimverein hat das Recht, seine Sportplatz- bzw. Hausordnung - notfalls mithilfe der Polizei - durchzusetzen. Daher ist es wichtig, diese gut sichtbar gemeinsam mit dem Verbot von Gewalt- und Diskriminierungshandlungen zu kommunizieren. Eine Mustervorlage findet ihr im Dokument  "Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen" (Seite 34 ff.) . Der*Die Sicherheitsbeauftragte eures Vereins sollte in der Regel auch das Hausrecht ausüben. Falls ihr euch bei der Erstellung der Stadion-/ Platzordnung oder der Durchsetzung des Hausrechts unsicher seid, könnt ihr euch vom Sicherheitsbeauftragten eures Landesverbandes beraten lassen. Zur  Checkliste Sicherheit  .

Verweist (potentielle) Störer*innen unter Berufung auf das Hausrecht der Spielstätte, sofern dies erforderlich erscheint. Ereignet sich ein Gewalt- oder Diskriminierungsvorfall, informiert in jedem Fall die Staffelleitung bzw. die Sportgerichtsbarkeit, sowie in Abhängigkeit vom Schweregrad und akutem Hilfebedarf die Polizei.

Welche Rechte und Pflichten haben Ordner*innen?
Da im Regelfall der austragende Verein auf der Platzanlage das Hausrecht besitzt, beinhaltet dies die Erlaubnis, Personen bei Verstößen gegen die Sportplatz-/ Hausordnung der Platzanlage zu verweisen. Dieses Recht wird den Ordner*innen von der Veranstaltungsleitung des Vereins übertragen. Das heißt, Ordner*innen haben unter anderem folgende Berechtigungen:

  • bei drohenden Konflikten zwischen Zuschauer*innen einen Beteiligten aufzufordern, einen anderen Bereich aufzusuchen
  • sofern möglich, Konflikte zwischen Personen zu schlichten oder zu beenden. Ansonsten können Ordner*innen auch die Polizei rufen!
  • störende und/oder gegen die Platzordnung verstoßende Personen, die auf dem vereinseigenen Gelände die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, der Platzanlage zu verweisen – das gilt auch für Personen, die sich diskriminierend äußern oder verhalten
  • falls die Situation es erfordert, mäßigend und deeskalierend das Spielfeld zu betreten und in Konflikte einzuschreiten. Auch nach dem Spiel dürfen Ordner*innen das Spielfeld betreten, um zum Beispiel das Schiedsrichter*innengespann vom Platz zu begleiten!


Mehr Infos gibt es in unserem  Faltblatt zum Thema Ordner*innen. Die meisten Landesverbände bieten auch Schulungen für Ordnungsdienste an, um die Handlungssicherheit durch Theorie- und Praxismodule zu stärken – fragt bei eurem Verband nach.

Sollte eine Mannschaft das Spielfeld verlassen, wenn sie Diskriminierungsvorfälle wahrnimmt?
Die Entscheidung, ein Spiel abzubrechen, muss grundsätzlich immer von den Unparteiischen ausgehen. Um Solidarität mit Mitspieler*innen oder anderen Vereinsvertreter*innen zu zeigen, schreitet ein, widersprecht und meldet den Vorfall bei den Unparteiischen (Schiri oder Assistent*innen). Diese können dann das Spiel unter- und nötigenfalls auch abbrechen.

Wenn ein Team eigenständig den Platz verlässt, ist damit das Risiko verbunden, dass das Spiel gegen die Mannschaft gewertet wird, die den Platz verlässt – denn so steht es grundsätzlich in der Ordnung des Niedersächsischen Fußballverband. Die Entscheidung über die Spielwertung treffen stets die nach den Regelungen des NFVs Gremien bzw. Rechtsorgane unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Um hier nicht aufgrund der Rechtslage in Schwierigkeiten zu kommen, sollte eine Lösung gemeinsam mit dem*r Schiedsrichter*in gefunden werden.

Wofür tritt der NFV?
„Wir haben was gegen Rassismus“ fasst die NFV-Haltung klar zusammen. Der Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus stellt einen der Vereinszwecke des NFV dar, der in der Satzung verankert ist ( vgl. § 3 Nr. 1.).

Für Jan Baßler, zuständiger NFV-Direktor, hat die Thematik einen hohen Stellenwert: „Gewalt und Diskriminierung sind zwar keine Auswüchse des Fußballs, sondern primär Auswüchse der Gesellschaft, die im Fußball zum Tragen kommen. Allerdings sind auch wir gefordert, diesen Tendenzen entschieden entgegenzutreten und einen konfliktfreien Sport auf unseren Plätzen zu fördern“. Mit dem Projekt  Verein(t) gegen Rassismus setzt der NFV ein deutliches und nachhaltiges Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung.

Wie ist es möglich, sich im Kontext eines Spiels gegen Diskriminierung zu positionieren?
Um die eigene Haltung deutlich sichtbar zu machen, könnt ihr Materialien bei uns bestellen und bei euch am Sportplatz und im Vereinsheim aushängen. Außerdem sind beispielsweise Anti-Diskriminierungs-Aktionen vor und nach dem Spiel oder gemeinsame Aktionsspieltage mit anderen Vereinen möglich. Diese sollten jedoch stets im Vorfeld mit der Verbandsebene bzw. mit der zuständigen spielleitenden Stelle abgeklärt werden. Etwas komplizierter sind politische Botschaften während eines Spiels. Denn das internationale Verbandsrecht bzw. die Fußballregeln sehen vor, dass die unmittelbare Phase des Spiels und insbesondere die Ausrüstung der Spieler*innen frei von politischen Äußerungen jeglicher Art bleiben muss. Dies ändert jedoch nichts an dem Grundsatz, dass antidiskriminierendes Verhalten erwünscht und nicht verboten ist.

Auf unserem Vereinsgelände nehme ich wiederholt diskriminierende Äußerungen wahr. Was kann ich dagegen tun?
Am besten nimmst du mit der zentrale Anlaufstelle Kontakt auf. Dort gibt für die Betroffene und Engagierte gegen Diskriminierung Unterstützung. Der NFV hat verschiedene Angebote gemeinsam mit Expert*innen, z. B.  Sensibilisierungstrainings oder einem Beratungsbesuch, bei deinem Verein vor Ort.

Welche Organisationen außerhalb des Fußballs können Amateurvereine unterstützen?
Im Kampf gegen Diskriminierung arbeitet der NFV mit starken Netzwerkpartner*innen zusammen. An folgende Organisationen könnt ihr euch bspw. wenden: