Niedersächsische Sportvereine profitieren vom neuen Wassergesetz
Gute Nachrichten für niedersächsische Sportvereine: Der Landtag hat fraktionsübergreifend eine Änderung des Wassergesetzes beschlossen. Das bedeutet, dass Sportvereine bei der Wasserentnahmegebühr entlastet werden.
Konkret wurde entschieden, dass eingetragene Vereine zur Unterhaltung der von ihnen genutzten Sportflächen bei der Entnahme von weniger als 5.000 m³ Grundwasser pro Jahr von der Wasserentnahmegebühr befreit werden.
Mit der Änderung des Gesetzes im Jahr 2022 waren Sportvereine mit eigenen Brunnen mit hohen Kosten für die Entnahme von Grundwasser belastet. Rasen-, Tennen- sowie Feldhockeyplätze müssen kontinuierlich bewässert werden, damit sie bespielbar bleiben. Der LSB hat sich seit der Gesetzesänderung für eine Ausnahmeregelung gemeinnütziger Vereine eingesetzt und sieht sich mit der Entscheidung des Parlaments bestätigt.
„Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn Sport und Bewegung machen gesund, führen Menschen zusammen und fördern den sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden vor Ort“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. „Aus diesem Grund bedanken wir uns für die politische Anerkennung der besonderen gesellschaftlichen Rolle der rund 9.100 Sportvereine in Niedersachsen, die von der heutigen Entscheidung des Landtags ausgeht.“
Rawe appelliert zugleich an die Verantwortlichen in den Sportvereinen. „Im Sinne unserer Umwelt sollte die Wassernutzung sehr sensibel erfolgen. Nutzen Sie dazu gern auch unsere Beratungsangebote zum Thema „Rasenpflege“ oder unsere Fördermöglichkeiten etwa für automatische Bewässerungsanlagen.“
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