Public Viewing: Darauf müssen Veranstalter achten!

Public Viewing: Seit der WM 2006 gehört das gemeinsame Mitfiebern beim öffentlichen Fußball-Gucken auf großen Videoleinwänden zum festen Begleitprogramm einer jeden Welt- oder Europameisterschaft im Fußball. Auch bei der in diesem Jahr in Deutschland ausgetragenen EURO 2024 werden wieder viele solcher Events stattfinden. Doch was ist dabei für die Organisatoren zu beachten? Zum Beispiel für den Amateurverein, der beabsichtigt, für seine Mitglieder eine Public-Viewing-Veranstaltung durchzuführen.

Grundsätzlich unterliegen Public-Viewing-Veranstaltungen einer besonderen Lizenz des Veranstalters. Im Falle der EURO 2024 ist das die europäische Fußball-Union UEFA. Das heißt: Wer ein „Public Viewing“ plant, muss eine Lizenz bei der UEFA beantragen. Die Ausnahme von dieser Lizenz-Verpflichtung betrifft öffentliche Übertragungen, die als kleinere Veranstaltungen gelten. Hierzu zählen Veranstaltungen, bei der zu keinem Zeitpunkt der Übertragung die maximale Kapazität von 300 Personen überschritten wird. Außerdem darf es keine kommerziellen Aktivitäten wie die Erhebung eines Eintrittsgeldes oder die Einbindung von Sponsoren geben. Erlaubt sind dagegen der Verkauf von Speisen und Getränken (siehe Beispiel 5 unter https://my.nfv.de/Tarifliste).

Wenn also ein Klub, dessen Vereinslokal über eine maximale Kapazität von 300 Personen verfügt, eine Public-Viewing-Veranstaltung plant, die NICHT gesponsort und für die KEIN Eintrittsgeld erhoben wird, muss er KEINE Public-Viewing-Lizenz bei der UEFA beantragen. Allerdings muss er a.) sicherstellen, dass seine Veranstaltung den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen entspricht und b.) zudem alle geltenden örtlichen Genehmigungen und Berechtigungen einholen.

Zu den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen zählt, dass die Veranstaltung nicht den Eindruck erwecken darf, offiziell mit der UEFA EURO 2024 in Verbindung zu stehen. Das heißt: Die Organisatoren dürfen ihre Public-Viewing-Veranstaltungen nicht als offizielle UEFA EURO 2024-Events präsentieren oder anderweitig in einer Weise, die eine offizielle Verbindung mit der UEFA und /oder der EURO 2024 schafft. Daher dürfen die Veranstalter keine Logos der UEFA und/oder der UEFA EURO 2024 verwenden (siehe „Don’t“ in den Abbildungen). Auch die Berücksichtigung einer kommerziellen Partei in der Werbung (mit Ausnahme offizieller Partner der UEFA EURO 2024) ist nicht zulässig (siehe ebenfalls „Don’t“).

Public-Viewing-Veranstaltungen werden in zwei Kategorien unterteilt: nicht-kommerziell und kommerziell. Nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen haben überhaupt keinen kommerziellen Charakter. Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen weisen ein kommerzielles Element auf, beispielsweise durch das Erheben von Eintrittsgebühren oder ein Sponsoring der Veranstaltung durch Drittparteien.

Für beide Kategorien ist eine öffentliche Public-Viewing-Lizenz von der UEFA verpflichtend. Neben kleineren Veranstaltungen gehören Sportbars, Hotels oder Restaurants, die üblicherweise Sportübertragungen in ihren Räumlichkeiten zeigen und alle erforderlichen örtlichen Genehmigungen dafür haben (einschließlich eines TV-Abonnements für „gewerbliche Räumlichkeiten“ vom entsprechenden Sender), zu den Ausnahmen. Sie benötigen keine öffentliche Übertragungslizenz von der UEFA – vorausgesetzt, dass die Übertragungen nicht gesponsert sind und kein Eintrittsgeld verlangt wird (siehe Beispiel 3 unter https://my.nfv.de/Tarifliste).

Die Erteilung einer Lizenz für nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen ist kostenlos, während für die Erteilung einer Lizenz für kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen. Die Tarife der UEFA beginnen bei 500 Euro bei Veranstaltungen von 301 bis 1.000 Personen und steigen je nach Zuschauerkapazität der Veranstaltung schrittweise an.

Tariftabelle

Kategorie Zuschauerkapazität Gebühr
1 301 - 1.000 500 Euro
2 1.001 - 2.500 1.000 Euro
3 2.501 - 5.000 3.000 Euro
4 5.001 - 10.000 6.000 Euro
5 10.001 + 10.000 Euro

Praktische Beispiele zur Berechnung der Lizenzgebühren gibt es unter https://my.nfv.de/Tarifliste.

Alle Anträge zur Erteilung einer Lizenz werden von CAA Eleven, der exklusiven Agentur der UEFA EURO 2024, bearbeitet. Ende der Antragsfrist ist der 10. Mai 2024. Zur Antragsstellung: https://my.nfv.de/Antragsstellung

Ausführliche Informationen zu Public-Viewing-Veranstaltungen bei der UEFA Euro 2024 gibt es unter https://my.nfv.de/PublicViewingEURO2024.

Kontaktadresse bei Fragen: publicscreeningEUR02024@caa11.com.