Der NFV-Transferrechner
Sie haben den Verein gewechselt oder haben es vor? Sie haben einen neuen Spieler für Ihr Team geworben? Dann finden Sie heraus, wann die Spielerlaubnis durch die NFV-Passstelle erteilt werden kann - und wie hoch gegebenenfalls die Entschädigungszahlung an den abgebenden Verein ausfallen wird!
Wichtig: Das "Freikaufen" eines Spielers ist nur in der Wechselperiode im Sommer (Wechselperiode I (bis 31.08.)) möglich. Im Winter (Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)) ist kein "Freikaufen" möglich!
(siehe dazu § 7 Abs. 2.1 und 2.2 der NFV-Spielordnung sowie § 7 Abs. 2 der NFV-Jugendordnung)