Am 12. April hat der Niedersächsische Fußballverband einen Außerordentlichen Verbandstag für den 11. Juni 2022 einberufen. Das Schreiben ging an die Delegierten gemäß § 19 Abs. 3 der Verbandssatzung, die Delegierten der Mitglieder aus den NFV-Kreisen, die Mitglieder des Verbandsvorstandes, die Delegierten der Bezirke und die Delegierten jener Vereine, deren Mannschaften gemäß der letzten Bestandserhebung in den Spielklassen (Herren/Frauen) von der Oberliga Niedersachsen aufwärts spielen. Zudem nachrichtlich an alle Mitgliedsvereine im NFV. Es hat folgenden Wortlaut:
Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags des Niedersächsischen Fußballverbandes e. V. am 11.06.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat in seiner Sitzung am 18.03.2022 einstimmig beschlossen, einen außerordentlichen Verbandstag des NFV für den 11.06.2022 einzuberufen.
Nach § 19 Abs. 3 der Satzung werden hiermit als stimmberechtigte Delegierte die 150 Delegierten der Mitglieder aus den Kreisen, die Mitglieder des Verbandsvorstandes, je zwei Delegierte der Bezirke und die Delegierten der Vereine, deren Mannschaften gemäß der letzten Bestandserhebung in den Spielklassen (Herren/Frauen) von der Oberliga Niedersachsen aufwärts spielen (je Verein ein Delegierter) eingeladen. Mit beratender Stimme nehmen am Verbandstag die Vorsitzenden der Rechtsorgane auf Verbandsebene, der Sprecher der Revisionsstelle, die Vorsitzenden der Kommissionen, die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des Verbandes teil.
Der Außerordentliche Verbandstag findet am
Samstag, den 11.06.2022
um 10.30 Uhr
in der Karl-Laue-Halle des NFV
Bergstr. 54, 30890 Barsinghausen
statt.
Folgender dringender Grund liegt der Einberufung des außerordentlichen Verbandstages zugrunde.
Mit seiner persönlichen Erklärung vom 24. Februar 2022 (siehe Anlage) hat der Präsident erklärt, sein Amt als Präsident des NFV bis zum 30. Juni 2022 zur Verfügung zu stellen. Diese für den Verband besonders wichtige personelle Entscheidung berührt gemäß § 36 2. Alternative BGB das Verbandsinteresse, welches einen außerordentlichen Verbandstag (sog. Mitgliederversammlung) erfordert.
Für den am 11.06.2022 stattfindenden außerordentlichen Verbandstag des NFV ergibt sich aus dem vorstehend dargestellten dringenden Grund und unter Beachtung der Beschlussfassung des Präsidiums sowie des § 23 Abs. 2 der Satzung nachstehende Tagesordnung:
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten
2. Grußworte der Gäste
3. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten
4. Ehrungen
5. Neuwahl des Präsidenten gemäß § 27 Abs. 1 a) der Satzung
6. Anträge auf Änderung der Satzung
7. Anträge auf Änderung der Ordnungen
8. Verschiedenes
Die Anzahl der zum Verbandstag zu entsendenden stimmberechtigten Delegierten richtet sich nach § 19 Abs. 3, 4 und 6 der Satzung. Die Delegierten sind dem Verband gemäß § 19 Abs. 5 der Satzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag (bis zum 13. Mai 2022) namentlich zu benennen. Jeder Delegierte des Verbandstages hat eine Stimme. Die schriftliche Stimmenübertragung ist zulässig (§ 19 Abs. 6 der Satzung).
Anträge zum Verbandstag sind gemäß § 20 Abs. 7 der Satzung bis zum 20. Mai 2022 beim Verband, Verbandsgeschäftsstelle, Schillerstr. 4, 30890 Barsinghausen, einzureichen.
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden allen Delegierten / beratenden Mitgliedern des Verbandstages spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag in Textform mitgeteilt.
Alle weiteren Informationen zur Durchführung des außerordentlichen Verbandstages erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld des Verbandstages.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Distelrath Steffen Heyerhorst
Präsident Direktor / Justiziar
Anlage: Persönliche Erklärung des Präsidenten vom 24.02.2022